: Keine Nadeln gegen den Durst
Krankenkassen weigern sich, Akupunkturbehandlung für Drogenkranke zu zahlen. Hamburger Modellprojekt gefährdet ■ Von Elke Spanner
Die Perspektive ist weg. Wollen Suchtkranke in Hamburg ihren „Drogenhunger“ mit Akupunktur lindern lassen, müssen sie die Behandlung auch in Zukunft aus eigener Tasche zahlen. Dass eines Tages die Krankenkassen einspringen werden, hatte die Gesundheitsbehörde gehofft – die im Herbst 1998 die Sozialämter angewiesen hatte, zumindest die darüber versicherten Drogenkranken zu finanzieren. Diese Hoffnung hat der „Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen“ zunichte gemacht: Der hat im Oktober entschieden, Akupunktur nicht in den Katalog der Kassen-leistungen aufzunehmen.
In seinem Suchtbericht hatte der Hamburger Senat im März vorigen Jahres festgehalten, dass das Nadeln den Suchtdruck lindern kann. Auch Professor Uwe Koch vom Universitätskrankenhaus Eppen-dorf (UKE), der 17 Monate lang die Akupunkturbehandlung Alkoholkranker in der Beratungsstelle „Die Hummel“ wissenschaftlich begleitete, zog nun ein positives Fazit: „Der körperliche Allgemeinzustand, Depressionen und Ängste der KlientInnen verbesserten sich signifikant.“ Insgesamt, so „Hummel“-Leiterin Johanne Feldkamp, „ermutigen uns die Untersu-chungsergebnisse, das Akupunktur-Projekt weiterzuführen“.
Das wurde bisher zu einem Teil durch den Träger „Martha-Stiftung“ finanziert, zum anderen durch einen Eigenanteil der PatientInnen. Längerfristig hatte die „Hummel“ aber darauf gesetzt, dass die Kassen die Behandlung bezahlen. Im optimalen Fall hätten diese die Akupunktur in ihren Leis-tungskatalog aufnehmen können. Andernfalls hatte man darauf gehofft, die Kassen zumindest von einem Modellversuch zur Akupunkturbehandlung Suchtkranker zu überzeugen. Nach der Absage des Bundesausschusses prüft nun die Hamburger Sozialbehörde, ob diese zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium einen entsprechenden Modellversuch tragen kann.
Das Hamburger Sozialamt zumindest wird die alternative Methode für Suchtkranke weiterhin bezahlen. Zwar dürfen SozialhilfeempfängerInnen nicht besser gestellt werden als KassenpatientInnen. Deshalb zahlt das Sozialamt grundsätzlich nur, was auch die Krankenkassen finanzieren. Das an diese ausgesprochene Verbot, für Akupunktur aufzukommen, gilt für die Sozialbehörde laut deren Sprecher Stefan Marks aber nicht: Das Verbot wird damit begründet, dass der Heilerfolg des Nadelns bei Süchtigen nicht nachgewiesen sei.
Und in Hamburg werde Akupunktur ohnehin nicht als Heilmethode, sondern nur „behandlungsunterstützend“ im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes eingesetzt. Allerdings ist der größte Teil der KlientInnen der „Hummel“ als auch der der Akupunkturambulanz der „Palette“ bei einer Krankenkasse versichert.
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