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Keine Nachtflüge mehr in Frankfurt"Ohrfeige für Schwarz-Gelb"

Die Anwohner haben einen Sieg errungen. Das Hessische Verwaltungsgericht stoppt die Starts und Landungen in der Nacht - zumindest vorläufig.

Abendlandung: Im kommenden Hochsommer könnte das knapp werden. Bild: dapd

FRANKFURT/M. taz | Das - längst gebrochene - Versprechen des früheren Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU), wonach die Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen nur dann gebaut werde, wenn nach deren Fertigstellung zwischen 23 Uhr und fünf Uhr definitiv keine Nachtflüge mehr stattfinden, wurde jetzt vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zumindest vorläufig reaktiviert.

Die höchsten hessischen Verwaltungsrichter verboten am Dienstag insgesamt 17 Starts und Landungen, die auf Druck vor allem der Lufthansa von der CDU/FDP-Landesregierung noch unter Koch in den Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau hineinredigiert worden waren.

Von einer "schallenden Ohrfeige für Schwarz-Gelb" sprach denn auch der Landeschef der Grünen, Tarek Al-Wazir. Die Landesregierung habe einseitig die Interessen der Luftverkehrswirtschaft vertreten und das Recht der Bürger auf Nachtruhe ignoriert. Dafür habe sie jetzt "die Quittung bekommen". Bereits bei seiner positiven Grundsatzentscheidung über den Planfeststellungsbeschluss im August 2009 hatte der VGH die Nachtflüge für "rechtswidrig" erklärt, weil sie "nicht mit dem gesetzlich gebotenen Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm vereinbar" seien. Auf Drängen einiger Fluggesellschaften legte die Landesregierung dann dagegen Revision ein. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig dazu wird für Anfang 2012 erwartet.

Die Kasseler Richter gaben jetzt den gegen die Nachtflüge klagenden Bürgern aus zwei Flughafenanliegerkommunen im Eilverfahren recht und erteilten den avisierten Nachtflügen bis zur Entscheidung in der Hauptsache eine Abfuhr. Und gegen diese Entscheidung ließ das Gericht nun auch keine Rechtsmittel mehr zu. Denn die neue Landebahn Nordwest soll bereits am 21. Oktober in Betrieb gehen. Wohl zuerst dort landen wird dann zur Einweihung die Maschine der Bundeskanzlerin.

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3 Kommentare

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  • EA
    Enzo Aduro

    Und gut für den BBI. Von hier aus ist man eh eine Stunde eher in Asien.

  • A
    aurorua

    Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig dazu wird für Anfang 2012 erwartet.

    Läuft doch alles nach Plan für die Betreiber. Das hessische Verwaltungsgericht gibt natürlich erst einmal dem Bürger recht, die dann folgende und endgültige Entscheidung wieder den Flughafenbetreibern.

    So drehen die von Politikern ernannten Richter doch ständig am Rad zum Nachteil der Bürger.

  • L
    lars

    Gute Entscheidung. Gut für den Flughafen Leipzig. Lufthansa Cargo dürfte jetzt immer mehr nach Leipzig verlagern, das zweite Frachtdrehkreuz. Gut für Arbeitsplätze in Sachsen.