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Archiv-Artikel

in kürze SU-KRIEGSGEFANGENE Keine Entschädigung

Ex-Kriegsgefangene aus der Sowjetunion werden auch künftig für Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs nicht entschädigt. Das Stiftungsgesetz nehme Kriegsgefangene ausdrücklich von der Leistungsberechtigung aus, so das OVerwG Berlin. (AZ: 6 S 35.03) (dpa)