Keine Demokratie an der TU Berlin: Professoren behalten ihre Macht

Das höchste Gremium der TU Berlin hat sich für mehr Macht für Studierende ausgesprochen. Nun macht der Präsident einen Rückzieher.

Studierende bleiben ohne Stimme. Dafür kriegen sie vielleicht mal einen Doktorhut. Bild: dpa

Es war ein Riesenerfolg. Vor zwei Monaten erreichten die Studierenden der Technischen Universität, wofür bundesweit seit Jahrzehnten gekämpft wird. Der Erweiterte Akademische Senat (EAS), der auch den Hochschulpräsidenten wählt, hat die sogenannte Viertelparität eingeführt – und somit die Macht der Professoren radikal beschnitten.

Zukünftig sollten in dem Gremium Professoren gleich viele Stimmen haben wie die drei weiteren vertretenen Gruppen: die Studierenden, die wissenschaftlichen und die „sonstigen“ Mitarbeiter. Laut der neuen Grundordnung, die am 15. Mai verabschiedet wurde, sollten die Gruppen je 15 Vertreter entsenden. Bislang haben die Professoren dort die absolute Mehrheit.

Doch so wird es jetzt wohl doch nicht kommen. Zumindest nicht so schnell. Denn TU-Präsident Jörg Steinbach erklärte den Beschluss für ungültig. Eine viertelparitätische Besetzung sei weder mit dem Berliner Hochschulgesetz noch mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Freiheit von Forschung und Lehre vereinbar, schrieb er an die Mitglieder des EAS. „Steinbach handelt in vorauseilendem Gehorsam höchst undemokratisch“, kritisiert Patrick Ehinger, studentisches Mitglied im EAS.

Der TU-Präsident beruft sich auf eine zwei Seiten lange rechtliche Einschätzung des Wissenschaftsstaatssekretärs Knut Nevermann (SPD). Darin heißt es: Auch für den EAS gelte die Vorgabe des Hochschulgesetzes, nach der die Hochschullehrerinnen die Mehrheit in „allen Gremien mit Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten der Forschung, der künstlerischen Entwicklungsvorhaben, der Lehre und der Berufung von Hochschullehrern“ haben müssten. Verfassungsrechtlich sei eine viertelparitätische Besetzung nicht machbar, so Nevermann. Schließlich müsse der EAS auch wissenschaftsrelevante Entscheidungen treffen. Auch könne es nicht sein, dass ein Hochschulpräsident gewählt werde, der unter Umständen nicht einmal von einem einzigen Professor unterstützt wird.

Die Studierenden-Vertreter der TU können diese Argumentation nicht nachvollziehen. Den von Nevermann zitierten Passus des Hochschulgesetztes halten sie für nicht maßgeblich. Der EAS habe ganz andere Kompetenzen. Dass der Senat indirekt auch über die Forschung und Lehre mitentscheide, lassen sie nicht als Argument gelten. „Nach dieser Logik müsste auch die Senatsverwaltung für Bildung zur Hälfte mit Hochschullehrern besetzt werden“, merken sie ironisch an. Nevermanns verfassungsrechtliche Argumentation stehe in Widerspruch zur Interpretation der Verfassungsrichter selbst, nach der der EAS eben nicht unmittelbar mit Forschung und Lehre betraut sei.

Der EAS wird nun erneut über die Grundordnung beschließen, voraussichtlich in der ersten Sitzung im Wintersemester. Die Studierenden-Vertreter wollen zudem juristsich prüfen lassen, ob der Hochschulpräsident überhaupt befugt ist, den Beschluss für ungültig zu erklären.

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