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Keine Chemie gegen „Unkräuter“

Der Einsatz der Chemiekeule gegen unerwünschte Pflanzen ist privaten Gärtnern verboten. Darauf weist das Niedersächsische Umweltministerium zu Frühlingsbeginn hin. „Auf Wegen oder Terassen haben Herbizide nichts zu suchen“, heißt es. Das Pflanzenschutzgesetz regelt die Anwendung von Giften für Freiflächen, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Der private Griff zu Herbiziden könne dagegen mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Mark geahndet werden. In 17 Prozent aller des gemessenen Grundwassers seien bereits Rückstände von Pflanzengiften gefunden worden.

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