: Keine Birnen für die Ribbecks
Potsdam (dpa) – Die Familie von Ribbeck erhält das bis 1945 in ihrem Besitz befindliche Rittergut in Ribbeck nicht zurück. Dies entschied das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, berichtete die Märkische Allgemeine. Die Erbengemeinschaft hatte ihren Antrag damit begründet, daß HansGeorg von Ribbeck nicht von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet wurde. Er war 1944 von den Nationalsozialisten verhaftet worden und wurde vermutlich im KZ Sachsenhausen ermordet. Den ablehnenden Beschluß begründete das Landesamt damit, daß ein Vermögensverlust der Familie von Ribbeck infolge nationalsozialistischer Verfolgung nicht festgestellt werden konnte. Deshalb sei davon auszugehen, daß die Enteignung erst nach 1945 im Zuge der Bodenreform erfolgte.
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