piwik no script img

Keine Birnen für die Ribbecks

Potsdam (dpa) – Die Familie von Ribbeck erhält das bis 1945 in ihrem Besitz befindliche Rittergut in Ribbeck nicht zurück. Dies entschied das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen, berichtete die Märkische Allgemeine. Die Erbengemeinschaft hatte ihren Antrag damit begründet, daß HansGeorg von Ribbeck nicht von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet wurde. Er war 1944 von den Nationalsozialisten verhaftet worden und wurde vermutlich im KZ Sachsenhausen ermordet. Den ablehnenden Beschluß begründete das Landesamt damit, daß ein Vermögensverlust der Familie von Ribbeck infolge nationalsozialistischer Verfolgung nicht festgestellt werden konnte. Deshalb sei davon auszugehen, daß die Enteignung erst nach 1945 im Zuge der Bodenreform erfolgte.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen