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in kürze SCHADENERSATZKeine Ausziehpflicht

Auch bei empfindlichem Boden muss ein Gast beim Betreten einer Wohnung weder die Schuhe ausziehen noch für mögliche Schäden haften, so das Bonner Landgericht. Eine Frau hatte Schadenersatz für zerkratztes Parkett von einem Gast gefordert (Az: 8 S 39/01). (dpa)

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