piwik no script img

Keine Arbeitszeit- verkürzung

Lehrerinnen dürfen ihr Kind während der Schulzeit stillen, haben aber keinen Anspruch auf kürzere Arbeitszeit, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Eine Lehrerin aus Baden-Württemberg durfte ihr Kind jeweils am Morgen in der ersten Unterrichtsstunde stillen, hatte aber verlangt, daß sie die Zeit nicht nacharbeiten muß. Die Richter urteilten, daß sie unabhängig von der Stillzeit weiter 27 Pflichtstunden geben muß. (AZ: BVerwG 2 C 60.86)

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen