: Keine Abfindung
Kassel (AP) – Beschäftigte, die ihren Dauerarbeitsplatz verloren haben, können keine Abfindung beanspruchen, wenn sie eine andere Arbeitsstelle ablehnen und anschließend nur in eine befristete Arbeitsbeschaffungsmaßnahme übernommen werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel jetzt entschieden.
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