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Kein politisches Bezirksamt

■ CDU und SPD für Proporzverfahren

Im Streit um die Bildung des Bezirksamtes hat sich gestern die Koalitionsrunde von CDU und SPD auf einen Kompromiß geeinigt. Neu in die Verfassung aufgenommen werden soll das bisher auf gesetzlicher Ebene geregelte d'Hondt-Verfahren, das die Bildung der Bezirksämter nach dem Parteienproporz vorsieht. Ebenfalls festgeschrieben wird die Wahl der Bezirksbürgermeister durch Zählgemeinschaften.

Dieses ursprünglich als Ausnahme gedachte Verfahren war nach der letzten Kommunalwahl im Mai 1992 angewandt worden, um PDS-Bürgermeister zu verhindern. Die gestrigen Vereinbarungen sollen bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode gelten. CDU-Generalsekretär Dieter Ernst erklärte gestern gegenüber der taz, die Fraktion müsse dem Vorschlag noch am Dienstag zustimmen. Dann könnte das Abgeordnetenhaus über die Verfassungs- und Gesetzesänderungen zur Verwaltungsreform abstimmen. Zur Verfassungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Mit der jetzigen Vereinbarung rückte die SPD von ihrem jüngsten Parteitagsbeschluß für das politische Bezirksamt ab. Nach Angaben des Fraktionsvorsitzenden Ditmar Staffelt sollte „der Fahrplan für die Verwaltungsreform“ nicht gefährdet werden. Die CDU hatte diese Lösung, die Koalitionen zwischen den Parteien in den Bezirksverordnetenversammlungen zur Wahl der Stadträte ermöglicht, vehement abgelehnt. Im Hintergrund stand die Befürchtung vor einer Übermacht rot-grüner Bezirksämter. Der Koalitions- interne Streit hatte in der letzten Woche die Verabschiedung verfassungsrechtlicher Änderungen für die Verwaltungsreform verhindert. sev

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