in kürze JAHRE NACH TRENNUNG : Kein höherer Unterhalt
Eine Frau kann Jahrzehnte nach der Scheidung finanziell nicht mehr von einem Karrieresprung ihres Exehemannes profitieren, so das pfälzische OLG. Das mit der Beförderung verbundene höhere Gehalt habe die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt und sei damit ohne Einfluss auf die Höhe des Unterhalts (Az.: 2 UF 249/05). (dpa)