: Kein freibrief für Airbus
Hamburger Richter haben eine beneidenswerte unabhängigkeit von ihrer obrigkeit: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat der Airbus-euphorie an der elbe einen dämpfer versetzt. Das dortige Airbus-werk wird gerade erweitert, damit der neue riesen-Airbus A380 zum teil dort produziert werden kann. Der entsprechende plan aus 2000, der die zuschüttung des süßwasserwatts Mühlenberger Loch und eine verlängerung der werkspiste einschließt, war vom verwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden. Das oberverwaltungsgericht hob den baustopp im eilverfahren auf. Im april 2004 hat der senat eine abermalige verlängerung der piste planfestgestellt. Airbus zufolge soll sie auslieferungsflüge der frachtversion des A380 ermöglichen. Wie das OVG jetzt in einer eilentscheidung in letzter instanz feststellte, ist dieses vorhaben rechtswidrig. Bis eine entscheidung im hauptverfahren fällt, können jahre vergehen. Das gericht gab zehn klägerInnen recht, die für die pistenverlängerung enteignet werden müssten. Die planende behörde habe nicht klar gemacht, welche bedeutung die auslieferung des frachters für das allgemeinwohl habe. Befürchtungen, der standort Hamburg könnte konzernintern ins hintertreffen geraten, können zur rechtfertigung von enteignungen nicht herangezogen werden“, so das OVG. knö