in kürze KETTENDULDUNG : Kein fester Aufenthalt
Ausländer haben nach einer Duldungsserie nicht immer Anspruch auf feste Aufenthaltserlaubnis. Es komme vielmehr auf die Gründe für die Kettenduldungen an, so das BVerwG in Leipzig. Danach greifen die seit Anfang 2005 erleichterten Voraussetzungen nur, wenn dem Ausländer in seinem Heimatland Gefahren drohen. (afp)