: Kein Wegsperren
Der Kieler Landtag lehnt eine Verschärfung des geltenden Jugendstrafrechts ab. In der Debatte über einen Bericht zur aktuellen Strafrechtsreform wiesen SPD, FDP, Grüne und SSW entsprechende Pläne der Justizministerkonferenz zurück. „Erzieherische Maßnahmen sind allemal zweckmäßiger als Verknacken und Wegsperren“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD, Klaus-Peter Puls. Die Justizminister fordern mehrheitlich eine Anhebung der Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre und die grundsätzliche Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab 18 Jahren. Nach dem deutschen Strafrecht sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig, bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren entscheidet das Gericht unter Beratung der Jugendgerichtshilfe im Einzelfall, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.