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Kein Verfahren zur Schwulenhatz

Ermittlungen gegen Berliner Polizeibeamten eingestellt / Einsatzleiter für die Vertreibung von Schwulen und Lesben vom „Deutsch-Amerikanischen Volksfest“ verantwortlich / Statt dessen Verleumdung der Betroffenen  ■  Aus Berlin Plutonia Plarre

Mit einer an Verleumdung grenzenden Begründung wurde von Berlins politischer Staatsanwaltschaft jetzt das Ermittlungsverfahren gegen einen polizeilichen Einsatzleiter eingestellt, der für die Schwulenhatz auf dem Deutsch -Amerikanischen Volksfest am 2.August 1988 zusammen mit der amerikanischen Militärpolizei verantwortlich war. Wie berichtet, waren auf dem Volksfest 22 Schwule und Lesben von der Military-Police und Berliner Polizeibeamten zusammengetrieben, vom Platz gejagt und zur U-Bahn „eskortiert“ worden. Die US-Stadtkommandatur hatte das Vorgehen der MPs mit „unpassendem Verhalten“ der Homosexuellen begründet: Sie hatten auf dem Fest Händchen gehalten und sich umarmt. Die Berliner Polizeipressestelle hingegen behauptete gegenüber Journalisten, die Homosexuellen seien besoffen gewesen, hätten randaliert und nazistische Äußerungen gemacht. Die Betroffenen setzten sich gegen diese „wahrheitswidrige“ Behauptung zur Wehr, indem sie gegen den verantwortlichen Einsatzleiter und den Polizeipressesprecher Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung erstatteten. Obwohl sie zahlreiche Zeugen für das rechtswidrige Vorgehen der Polizei benennen konnten, wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Sie bestätigte hingegen, daß eine Anzeige wegen „nazistischer Äußerungen“ eingegangen sei. Zeugen für das eingestellte Ermittlungsverfahren nennt die Staatsanwaltschaft nicht.

Die Betroffenen haben gegen den Beschluß Widerspruch eingelegt. Als Beweis für die Richtigkeit ihrer Darstellung verwiesen sie unter anderem auf das Schreiben des US -Verteidigungsministeriums, daß auf Anfrage des US -Kongreßabgeordneten Gerry Studds zu dem Vorfall Stellung genommen hatte. Wie berichtet, ist in dem Schreiben in keinem Wort von nazistischen Äußerungen die Rede. Das Pentagon bestreitet jedoch auch, daß es sich bei dem Platzverweis um eine gezielte Diskriminierung von Homosexuellen gehandelt habe.

Der Einstellungsbeschluß der Staatsanwaltschaft wurde von der internationalen Bürgerrechtsorganisation „Aequtitas“ aus San Francisco „aufs schärste verurteilt“. Besonders erschreckend sei, daß der Beschluß aus der „gleichen Stadt“ komme, die für die Vernichtung Hunderttausender Homosexueller während des Naziterrors verantwortlich sei.

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