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Kein Verfahren gegen SS-MannTaten nicht mehr nachweisbar

In Köln wird ein 89-Jähriger nicht wegen der Teilnahme an einem SS-Massaker angeklagt. Das Gericht geht davon aus, dass seine Beteiligung nicht mehr belegbar ist.

Joachim Gauck zu Besuch in Oradour-sur-Glane. Bild: dpa

KÖLN dpa/afp | SS-Männer töteten vor 70 Jahren mehr als 600 Menschen in einem französischen Dorf – ein heute 89 Jahre alter Kölner soll als 19-Jähriger an dem Massaker beteiligt gewesen sein. Das Landgericht in Köln geht aber davon aus, dass dem Rentner eine aktive Beteiligung nicht mehr nachweisbar ist, wie es am Dienstag mitteilte.

Der Mann habe zwar nie bestritten, als Mitglied des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 „Der Führer“ beim Massaker von Oradour-sur-Glane am 10. Juni 1944 vor Ort gewesen zu sein, stichhaltige Beweise dafür, dass er selbst Menschen getötet oder aktiv bei der Ermordung der Dorfbewohner geholfen habe, sieht das Gericht aber nicht. Deshalb wurde nach Auskunft des Gerichtes vom Dienstag die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den Mann abgelehnt.

Die für die Aufarbeitung von NS-Verbrechen zuständige Staatsanwaltschaft in Dortmund hatte den Kölner im Januar vor der Kölner Jugendkammer angeklagt.

Das kleine Dorf Oradour-sur-Glane steht für die Grausamkeit der Nazi-Besatzung in Frankreich. 642 Menschen, darunter 452 Frauen und Kinder, wurden in dem rund 20 Kilometer von der Stadt Limoges entfernten Ort in Südwestfrankreich am 10. Juni 1944 durch SS-Männer erschossen, erstickt oder verbrannt.

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10 Kommentare

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  • Wenn man sich dagegen mal den Ermittlungsaufwand bei "gewöhnlichen" Morden anschaut, wird schnell klar, dass hier systematisch mit zweierlei Maß gemessen wird. Der Mann kann sich nun weiterhin straffrei seiner Untaten rühmen und die Opfer verhöhnen. Diesem Nazi-Staat ist nicht zu trauen.

    • @Rainer B.:

      Ihre atavistischen Reflexe in allen Ehren, aber woher haben Sie die Information, dass sich der Mann seiner Untaten rühmt und die Opfer verhöhnt?

      • @Trango:

        Dass es sich bei dem Massaker von Oradour-sur-Glane nicht um Kampfhandlungen, sondern um Verbrechen aus purer Mordlust an der Zivilbevölkerung handelte, hat selbst ein Generalfeldmarschall Erwin Rommel seinerzeit scharf verurteilt. Von den sechs Überlebenden konnte nicht einer davon berichten, dass einzelne Soldaten der SS-Panzergrenadiere, die beim Massaker zugegen waren, Protest eingelegt, oder sich an der Vernichtungsorgie nicht aktiv beteiligt hätte. Der Mann war anwesend und zweifellos damit auch beteiligt. Seine Einlassungen sind reiner Hohn und lediglich Fortsetzung der Feigheit dieser Untaten.

        • @Rainer B.:

          Das sind ethische Kategorien, und es spricht eine gewisse statistische Vermutung dafür, dass zumindest eine Teilnahme vorlag. In Zivilverfahren mag das im Einzelfall ausreichen, für eine strafrechtliche Verurteilung ist die Vermutung unbrauchbar.

          • @Trango:

            Das interessiert mich herzlich wenig. Man hat hier von Anfang an immer dicksärschig so getan, als hätten sich die Leute selbst ermordet. Verurteilungen hat es nur in Frankreich gegeben und auch die wurden mit Blick auf die aussenpolitischen Beziehungen bis zur Lächerlichkeit abgemildert. Wer meint, auch noch Verständnis für diesen Nazi-Staat und seine unverhohlene Nazi-Justiz aufbringen zu müssen, mag das ja tun - aber ohne mich.

            • @Rainer B.:

              Eigentlich wollte ich es mir in Anbetracht des schrecklichen Themas einsparen, ich tue es aber trotzdem:

               

              Finden Sie es nicht ein wenig eitel das beschämende Massaker als Anlass zu nehmen um die Bundesrepublik pauschal als Nazi Staat mit Nazi - Justiz zu titulieren?

               

              Ich finde es ebenso unbefriedigend einen mutmaßlichen Mörder laufen zu lassen. Hier wurde auch sicherlich von interessierter Seite bereits in den 40er 50er Jahren von undemokratischen Seilschaften innerhalb der Adenauerrepublik auf Zeit gespielt. Damals als noch vernehmungsfähige Zeugen lebten hätte eventuell die individuelle Schuld zusammen mit der Indizienlage zu einer "wasserdichten" Verurteilung führen könne.

               

              Das damals dazu kein ernsthafter Versuch erfolgte ist eine Schande.

               

              Mit einem auf Kausalschlüssen gestützten Urteil, das in der nächsten Instanz wieder kassiert und zu einem Freispruch zweiter oder gar erster Klasse hätte umgewandel werden können wäre man den Opfern und deren Nachkommen erst recht nicht gerecht geworden.

              • @Waage69:

                Ich nehme diesen Fall nicht als Anlass, ich ordne ihn nur als einen weiteren Mosaikstein in den endlosen Weg des Vertuschens, Verharmlosens und der nachträglichen Verhöhnung ein.

  • Ist es nicht so, dass bei derartigen Taten oder Kriegsverbrechen die Schuld nicht immer individuell belegt werden muss? Schließlich gibt es bei sowas fast nie forensische Beweise.

    Dieses Urteil ist so nicht hinnehmbar.

  • Die Frage, die sich mir stellt: Gab es damals "vor Ort" denn Soldaten, die einfach nur so dabeigestanden sind und zugeguckt haben ("...nie bestritten, als Mitglied des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 „Der Führer“ beim Massaker von Oradour-sur-Glane am 10. Juni 1944 vor Ort gewesen zu sein...")?

     

    Wie wäre es denn, ihm zumindest mal unterlassene Hilfeleistung oder sowas vorzuwerfen? Schon nett, wie diese doch damals so heroischen Typen plötzlich nichts mehr davon wissen wollen...

    • @Beatbox Racker:

      nice try, aber unterlassene Hilfeleistung dürfte verjährt sein. Das einzige Delikt, das nicht verjährt, ist Mord, § 78 (2) StGB.