in kürze „HERZKREISE“-SCHENKCLUBS : Kein Schadenersatz
Wer bei den „Herzkreisen“ mitspielt, nimmt wissentlich an einem „zweifelhaften Rechtsgeschäft“ teil: Im ersten Zivilprozess um die „Herzkreis“-Schenkclubs hat das Amtsgericht Köln gestern eine Klage abgewiesen. Die Klägerin hatte einer Mitspielerin die 5.000 Euro geschenkt, das Geld aber vor Gericht zurückgefordert. (dpa)