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Kein Recht auf Aufklärung

Künast verzichtet auf Druck der Wirtschaft auf Auskunftsrecht im Verbrauchergesetz

DÜSSELDORF dpa/taz ■ Verbraucher werden auch in Zukunft keine genauen Auskünfte von Unternehmen über deren Produkte einfordern können. Einen entsprechenden Bericht des Handelsblatts bestätigte gestern der Staatssekretär im Verbraucherministerium, Alexander Müller. Demnach will Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) auf das geplante Auskunftsrecht der Verbraucher gegenüber Unternehmen verzichten. Angesichts des Widerstands der Wirtschaft, aber auch des Kanzleramts und des Wirtschaftsministeriums, werde das Auskunftsrecht aus dem Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes gestrichen. Vorrangiges Ziel sei es, das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September zu verabschieden, hieß es. Weiterhin vorgesehen seien Informationsansprüche der Verbraucher gegenüber Behörden und eine verbesserte Möglichkeit zu Warnhinweisen durch die Verwaltungen, wenn etwa Lebensmittelskandale drohten, ergänzte Müller. Nach Gesprächen mit Handel und Lebensmittelindustrie habe sich aber gezeigt, dass es rechtliche Probleme gebe, deren Lösung Zeit brauche. Jetzt werde eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft angestrebt, wozu die Wirtschaft grundsätzlich bereit sei. Kernpunkt der Kritik sei, dass ohne eine genaue Einschränkung des Auskunftsanspruches sehr schnell Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen verletzt werden könnten.