: Kein Rausschmiß
■ DAG klagte gegen Berliner Wasserwerke wegen Kündigung ihres Jugendvertreters / Arbeitsgericht entschied für Wiedereinstellung
Wiedereingestellt werden muß ein 19jähriger Industriekaufmann, dem die Berliner Wasserbetriebe wegen angeblich mangelnder Leistungen fristlos gekündigt hatten. Da der junge Angestellte bei den Betrieben allerdings als DAG-Jugendvertreter tätig war und somit unter einen besonderen Kündigungsschutz fällt, entschied jetzt das Berliner Arbeitsgericht, daß ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wiederhergestellt werden muß.
Der Streit zwischen den Berliner Wasserbetrieben und dem jungen DAG-Mitglied begann im Juni. Die Betriebe hatten den 19jährigen zwar als Industriekaufmann ausgebildet, sich aber geweigert, ihn mit dieser Qualifikation auch weiterhin zu beschäftigen. Dies habe man ihm bereits fristgerecht drei Monate vor seinem Ausbildungsabschluß mitgeteilt, erklärte Personalchef Schröder gegenüber der taz. Da sich der Angestellte in der fraglichen Zeit auch nicht als Jugendvertreter engagiert habe, falle er auch nicht unter den Kündigungsschutz, betonte Schröder.
Die DAG sieht das allerdings anders. Immerhin ist ihr Mitglied zwei Wochen vor Abschluß der Prüfung zum Jugendvertreter gewählt worden. Durch Schikanen wie zum Beispiel Einsätze als Zählerableser im Außendienst sei er nach Beendigung der Prüfung in seiner Arbeit als Jugendvertreter eher gehindert worden.
Das Berliner Arbeitsgericht hat in seiner Entscheidung jetzt auch festgelegt, daß der Jugendvertreter in einer nach seinen Berufsqualifikationen angemessenen Stelle weiterzubeschäftigen ist. Die Wasserbetriebe wollten sich zum Prozeßausgang nicht äußern.
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