Kein Prozess gegen Außenminister: Schwedens Justiz empört Blogger
Monate ermittelte der Staatsanwalt gegen den Außenminister wegen Volksverhetzung in seinem Blog. Mit einer Ausrede verhinderte Bildt eine Anklage.
STOCKHOLM taz Volksverhetzende Kommentare waren wochenlang auf dem Blog des schwedischen Aussenministers Carl Bildt zu lesen gewesen. Und PalästinenserInnen wurden dort beispielsweise als "Nachkommen des Teufels", "niedrigere Wesen als Kakerlaken", "Mörderbrut des Satans" und "Massenmörder ohne Existenzberechtigung" tituliert. Ohne dass der Minister darauf reagiert und diese Beiträge entfernt hätte - wie das schwedische Recht dies vom Betreiber einer Internetplattform fordert.
Nach vier Monate langen Ermittlungen schloss die Staatsanwaltschaft nun in der vergangenen Woche die Akten. Es werde keine Anklage und damit kein Gerichtsverfahren gegen Bildt geben. Objektiv habe der Außenminister durch seine Untätigkeit zwar tatsächlich gegen das Gesetz verstossen. Allerdings könne man davon ausgehen, dass dies nicht vorsätzlich geschehen sei und auch das Mass an Fahrlässigkeit, das man Bildt vorwerfen müsse, sei nicht schwer genug, um eine Anklage zu rechtfertigen. Es könne nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass der Minister die volksverhetzenden Kommentare, auf die er nachweislich mehrfach hingewiesen worden war, tatsächlich entfernt habe, jemand aber seinen Blog gehackt und diese dort ohne Wissen Bildts wieder platziert hätte.
Dass man den bloggenden Aussenminister nicht vor den Kadi bringt, hat zwar in Schweden nicht weiter Verwunderung ausgelöst. Wohl aber die Begründung der Staatsanwaltschaft. Wird sie doch sofern es sich nicht lediglich um Sonderbehandlung für ein Regierungsmitglied handelt - die Verantwortung der Betreiber von Internetplattformen für dort veröffentlichte Kommentare in Zukunft gänzlich unerfindlich werden lassen. Die - von der Staatsanwaltschaft ohne irgendwelche technischen Beweise akzeptierte - Entschuldigung, Hacker könnten gelöschte Kommentare wochenlang immer wieder hinter dem Rücken des Blogverfassers eingeschleust haben, ist eine perfekte Ausrede für vergleichbare künftige Verfahren.
Kommt hinzu, dass diese Hacker-Version schlicht falsch ist. Bildt hatte sein Nichtstun in einem Interview nicht nur zugestanden, sondern auch ausdrücklich begründet damit, dass ein nachträgliches Löschen keine grossen praktischen Auswirkungen gehabt hätte, weil die Ursprungsfassung nun sowieso jederzeit über die Archivfunktionen der Suchmaschinen auffindbar sei. "Carl Bildt wird von lügendem Staatsanwalt gerettet", lautet deshalb auch die Überschrift eines Blog-Kommentars. Und der Blogger "Jinge", der mit seiner Strafanzeige das Verfahren ins Rollen brachte: "Gibt es wirklich irgend jemand, den das wundert?"
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