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Kein Pardon für Dealer

■ BGH korrigiert Richter Neskovic

Karlsruhe (dpa) – Im Streit um die angemessene Bestrafung von Drogendealern ist es zur Konfrontation zwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) und dem Landgericht Lübeck gekommen. Wie erst gestern bekannt wurde, hat der BGH bereits am 8. Juni das Urteil einer Großen Strafkammer des Landgerichts gegen zwei Dealer als „unvertretbar milde“ aufgehoben. Die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Wolfgang Neskovic – der in einer früheren Entscheidung für ein „Recht auf Rausch“ eingetreten war – hatte die Dealer wegen unerlaubten Handels mit insgesamt knapp fünf Kilo Kokain zu Bewährungsstrafen von 14 Monaten und zwei Jahren verurteilt.

In einer – ungewöhnlichen – schriftlichen Stellungnahme kritisierte Neskovic den BGH. Dieser habe „eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den im Urteil der Kammer aufgeführten Strafzumessungsgründen unterlassen“.

Der Bundesgerichtshof hatte seine Entscheidung im wesentlichen auf zwei Gründe gestützt. Erstens habe das Lübecker Gericht nicht die neueste Rechtsprechung des BGH berücksichtigt, wonach auch bei Serienstraftaten die Delikte einzeln nachzuweisen sind und nicht als „fortgesetzte Handlung“ bewertet werden dürfen. Zweitens stünden die Freiheitsstrafen „in keinem angemessenen Verhältnis zum Grad der persönlichen Schuld“ der Angeklagten. Angesichts eines bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe reichenden Strafrahmens habe das Landgericht die „untere Grenze“ in diesem Fall „völlig verkannt“. Es setze sich damit auch über die Anhebung der Höchststrafen durch das 1982 in Kraft getretene Betäubungsmittel- Gesetz hinweg.

Das Verfahren wurde zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Lübeck zurückverwiesen (Az: 3 StR 570/93).

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