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Kein Jubel über klingelnde Kassen

Rund 1,9 Milliarden Mark stehen Kommunen im Land Brandenburg für kurzfristige Investitionen zur Verfügung  ■ Von Irina Grabowski

Cottbus (taz) — Frohgemut hatten die Haushaltsexperten des Brandenburgischen Parlaments die FinanzdezernentInnen und BürgermeisterInnen aus dem südlichen Zipfel des Landes zu einer Anhörung nach Cottbus eingeladen. Mit einem Anteil von 3,3 Milliarden Mark an den Investitionszulagen, die der Bund vorige Woche den neuen Bundesländern für 1991 rübergeschoben hat, melden die Landeskassen neue bodendeckende Rekorde auf der Habenseite. Rund 1,9 Millarden können die Städte und Gemeinden ab sofort beim Finanzministerium anfordern. Einzige Bedingung: Finanziert werden müssen davon kurzfristige Projekte, die den Gewerbetreibenden am Ort Aufträge sichern. Die Vertreter der Kommunen brachen über diese Offerte nicht in Jubel aus. Die Entscheidung für die einheimischen Unternehmen fällt schwer: Mit ungünstigem Materialrabatt und mangelhaftem Maschinenpark kommen sie nicht an die verlockenden Angebote der westdeutschen Konkurrenz heran. Doch letztere zahlen ihre Gewerbesteuern in den Altbundesländern. Bezweifelt wird, ob die Geldströme wirklich ohne großen bürokratischen Aufwand fließen werden. Fördermittel in Höhe von 104 Millionen Mark, so der Cottbuser Finanzdezernent Friedrich, wollte die Stadt unter anderem in die Baulanderschließung und Sanierung von Schulen investieren, wo hereintropfendes Regenwasser in Schüsseln aufgefangen werden müßte. Vor drei Monaten beantragt, sind bis dato null Pfennig eingetroffen, weil in den Fachministerien noch keine Vergabekriterien festgelegt wurden. Zwangsläufig mußten die Projekte mit Krediten untersetzt werden.

An Schulden im investiven Bereich, hält der Staatssekretär im Finanzministerium Heinz Padberg gegen, müßten sich die Kommunen langsam gewöhnen. Forciert werden müsse der Personalabbau in den Verwaltungen, noch bevor mit der Angleichung der Gehälter im öffentlichen Dienst auch längere Kündigungsfristen einzuhalten sind. Belastet werden die kommunalen Etats durch Zuschüsse für Kindertagesstätten, Sportanlagen und Polikliniken, die nur mühsam in freie Trägerschaft übergeben werden können. Für medizinische Spezialkliniken, zum Beispiel das Psychiatrische Fachkrankenhaus in Lübben, ist eigentlich das Ministerium für Arbeit und Soziales zuständig, doch hat man sich in Potsdam bisher erfolgreich um die Übernahme in Länderhoheit gedrückt. Ungeklärt ist das Problem der Subventionen. Allein die Brandenburger Wohnungsunternehmen benötigen 1,8 Milliarden Mark jährlich, um die Betriebskosten zu decken. Der Bund hat den Geldhahn zum 31.12.1990 zugedreht und die Diskussion zum Thema bis auf weiteres vertagt. Verärgert erinnert Padberg daran, daß schließlich die Bundesregierung die Fortzahlung der Subventionen im Einigungsvertrag festgeklopft hat. Nun würden die Bonner Minister den Ländern mit Bußgeldern drohen, wenn sie diese „DDR- Erblast“ nicht übernehmen.

Der Posten für die Wohnungswirtschaft basiere im brandenburgischen Haushalt auf dem „Prinzip Hoffnung“ — erwartet werden Fördermittel vom Bund. Trotzdem fordert Padberg die Kommunen auf, ihren „dringendsten Subventionsbedarf“ an das Potsdamer Finanzministerium zu melden. Die Angaben sollen bei der Umschichtung des Landeshaushalts berücksichtigt werden.

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