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Kein Geld für Zippel

■ CDU-Abgeordneter scheitert mit Klage gegen taz wegen Stasi-Artikel

Berlin. Das Landgericht hat eine Klage des CDU-Abgeordneten Christian Zippel auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 20.000 Mark gegen die taz abgewiesen. Zippel hatte dieses Schmerzensgeld nach einem Bericht der taz im Herbst 1991 gefordert. Die taz hatte damals enthüllt, daß Zippel in internen Unterlagen der Gauck-Behörde als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) mit dem Decknamen „Dorian“ geführt worden war.

Die MitarbeiterInnen der Gauck-Behörde hatte in den Stasi- Akten Treffberichte und Aufzeichnungen gefunden, nach denen Christian Zippel zum Beispiel über private Kontakte von Krankenschwestern des Klinikums Buch zu „West-Bürgern und Ausländern“ an die Stasi berichtet haben soll.

Zippel, der vor der Wende über lange Jahre hinweg Mitglied der „Blockflöten-CDU“ war, wurde wegen dieser „Erkenntnisse“ der Gauck-Behörde vor den „Ehrenrat“ des Abgeordnetenhauses zitiert und dort von der IM-Verdächtigung freigestellt. Der christdemokratische Abgeordnete hatte vor diesem Ausschuß eine Erklärung seines angeblichen Führungsoffiziers beigebracht, nach der dieser ihn ohne sein Wissen als IM geführt habe.

Das Gericht ging nun davon aus, daß die damalige Berichterstattung der taz über den Fall Zippel nicht hinreichend deutlich auf die Unsicherheit der Grundlage der Verdächtigungen hingewiesen habe, die sich ausschließlich auf Stasi-Akten gestützt habe. Die Richter meinten aber, daß eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Abgeordneten Zippel, die einen Schmerzensgeldanspruch begründen könnten, nicht vorliege. taz

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