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Kein Geld für Marx

Berlin (AP) — Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Antrag des Vereins zur Förderung der Marx-Engels-Gesamtausgabe zurückgewiesen, die Treuhand zur Freigabe von 50.000 Mark von einem Konto der Vereinigung zu verpflichten. In der Begründung heißt es, das Geld unterliege als PDS- Altvermögen einzig und allein der Verwaltung der Treuhand. Die PDS hatte dem Förderverein 1990 55 Millionen Mark gespendet.

(Az: VG 28 A 34.92)

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