Kein Ganzkörperschleier im Amt: Burka-Trägerin quittiert Dienst
Nach heftiger Debatte gibt die voll verschleierte Muslimin ihren Job im Frankfurter Bürgeramt auf. Eine Abfindung wird sie nicht bekommen.
FRANKFURT AM MAIN taz | Der Personaldezernent der Stadt Frankfurt, Markus Frank (CDU), sprach von "wehrhafter Liberalität". Und davon, dass genau diese Grundhaltung der Stadt jetzt dazu geführt habe, dass eine Ganzkörperschleier tragende städtische Angestellte am Donnerstagabend ihren Dienst quittierte. Frank legte Wert auf die Feststellung, dass der vierfachen Mutter, die nach eigenen Angaben aus religiösen Gründen nach einer Babypause ihre Arbeit in der Bürgerberatung nur in eine Burka verhüllt wieder aufnehmen wollte, keine Abfindung gezahlt worden sei.
Noch Mitte der Woche hatte die seit mehr als zehn Jahren bei der Stadt beschäftigte deutsche Staatsbürgerin mit Wurzeln in Marokko ihren Wunsch nach Auflösung ihres Arbeitsvertrags nach der Verhängung eines Verbots der Ganzkörperverschleierung durch den Magistrat mit der Forderung nach Zahlung einer Abfindung in Höhe von 18.000 Euro verbunden.
Davon jedoch, so Personaldezernent Frank, sei bei einem "Konsensgespräch" nicht mehr die Rede gewesen. Vielmehr habe sich die strenggläubige Muslimin "kooperationsbereit" gezeigt. Frank führt das auf die konsequent ablehnende Haltung von Stadt und Land in Sachen Burka zurück. Zudem habe der ganze "Hype" um ihre Person die 39 Jahre alte Frau verunsichert. Sie habe dann von sich aus gekündigt - rückwirkend zum 31. Januar.
Doch auch nach der Kündigung der Frau geht die Debatte über die Vollverschleierung weiter. Auf dem Prüfstand steht jetzt der Erlass von Landesinnenminister Boris Rhein (CDU), mit dem Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst in Hessen ab sofort generell untersagt wird, im Dienst eine Burka oder Vergleichbares zu tragen - verbunden mit der Empfehlung an die Kommunen, entsprechend zu verfahren.
Die SPD im Landtag spricht von "Getöse" und "Aktionismus". Das Tragen eines Vollschleiers im öffentlichen Dienst sei nämlich auch schon vorher nicht mit der Rechtslage zu vereinbaren gewesen. Mit dem "angeblich neuen Verbot" würden der Bevölkerung im Kommunalwahlkampf jetzt nur "falsche Tatsachen vorgespiegelt".
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