piwik no script img

Kein Fingerabdruck

■ Gen-Test als Beweismittel abgelehnt

Berlin (dpa/taz) – Die DNA- Analyse, auch bekannt als genetischer Fingerabdruck, hat in einem Prozeß vor dem Berliner Landgericht als Beweismittel versagt. Die 32. Große Stafkammer des Landgerichts sprach gestern den 44jährigen Vertreter Manfred L. frei, der im Verdacht stand, eine 33jährige Zufallsbekannte getötet zu haben. Die Berlinerin war zuletzt in Begleitung des Angeklagten gesehen worden. Ihre verweste Leiche wurde dann einen Monat später im August 1993 im Kreis Nauen gefunden. Der 44jährige Mann hatte die Tat bestritten. Der Vorsitzende Richter Hans-Christian Luther sprach von einer weitgehend schlüssigen Indizienkette, allerdings mit einem „zentralen Bruchstück“. Dem Gericht lagen zwei völlig widersprüchliche DNA-Gutachten vor. Während die Polizeitechnische Untersuchungsanstalt in Berlin nach der Untersuchung von drei winzigen Blutspritzern in der Wohnung des Manfred L. von einer Täterschaft des Angeklagten ausging, kam ein Universitätsgutachten zum völlig gegenteiligen Ergebnis. Ein Obergutachten konnte anschließend nicht erstellt werden, weil kein weiteres Spurenmaterial mehr zur Verfügung stand.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen