: Kein Buch für Hogefeld
■ Richter: Angst vor Manipulation
Berlin (taz) – Birgit Hogefeld, die nach ihrer Verhaftung in Bad Kleinen nun in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld Brackwede 1 einsitzt, darf keinerlei Druckschriften von außen erhalten. Dr. Beyer, Richter am Bundesgerichtshof, sandte die an Hogefeld adressierten taz-Ausgaben mit dem Kommmentar zurück, daß die private Zusendung gegen das erlassene Haftstatut verstoße. Ebenjenem Statut zum Opfer fallen auch die Ausgaben der Süddeutschen Zeitung, Konkret, des Spiegel sowie mehrere Büchersendungen, die von Bücherläden an Frau Hogefeld geschickt wurden. Auch Umschläge mit diversen Zeitungsartikeln über die Geschehnisse rund um Bad Kleinen sowie das Manuskript einer Rundfunksendung wurden Frau Hogefeld nicht übergeben. Als Begründung für diese Informationssperre nennt der Bundesgerichtshof „bei sämtlichen Schriften die Gefahr der Manipulation, die mit einem vertretbaren und angemessenen Kontrollaufwand nicht beseitigt werden kann“. Lediglich ein originalverpacktes Taschenbuch wurde ausgehändigt. Nach dem Haftstatut darf „die Beschuldigte zur Unterbindung unkontrollierter und unzulässiger Mitteilungen Druckschriften nur durch Vermittlung der Justizvollzugsanstalt beziehen“. Keine der oben aufgeführten Sendungen, so der Bundesgerichtshof, sei derart vermittelt worden. Daraus folgt, daß momentan allein die Anwältin Hogefeld über die Entwicklungen im Fall Bad Kleinen informieren kann. Wer Druckartikel an Hogefeld senden will, muß sich unbedingt mit der Anstalt absprechen. miß
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