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Kein Bleiberecht für De-facto-Flüchtlinge

■ Landtag vertagte grünen Antrag / Nur noch der Innensenator kann helfen

Gestern verpaßte die Bürgerschaft die letzte Gelegenheit, über ein Bleiberecht für tausende Bremer Flüchtlinge zu beraten. Die Grünen wollten den Senat auffordern, sich dem Vorbild Berlins und Niedersachsens anzuschließen, und allen „De-facto- Flüchtlingen“, die zwar vor den Gerichten keine Chance haben, aber wegen der Kriege in ihren Heimatländern auch nicht abgeschoben werden dürfen, einen gesicherten Auftenthaltsstatus zu geben. Damit wären die Gerichte schlagartig von tausenden Asylverfahren entlastet, die jetzt zu Wartezeiten von bis zu fünf Jahren führen.

Der Tagesordnungspunkt wurde jedoch vertagt. In der nächsten Bürgerschaftssitzung im Dezember hat seine Behandlung keinen Sinn mehr, denn dann hat sich die Möglichkeit einer Bremer Bleiberechts-Regelung von selbst erledigt: Ab dem 1.1.91 verbietet nämlich das neue Ausländergesetz solche Alleingänge der Länder.

Eine Behandlung des grünen Antrags hätte gestern allerdings auch keinen Erfolg gehabt, denn die SPD-Fraktion lehnte am Mittwoch ihre Unterstützung dafür ab. Die Ausländerpolitikerin Barbara Noack konnte sich mit ihrem Vorschlag, zumindest allen De- facto-Flüchtlingen, die schon seit fünf Jahren in Bremen sind, ein Bleiberecht zu geben, nicht durchsetzen und weigerte sich deshalb, für die SPD zu dem Tagesordnungspunkt zu sprechen. Der Grüne Paul Tiefenbach will nun in einem Brief an Innensenator Peter Sakuth für die Umsetzung seines Antrags werben. Und auch Barbara Noack hat „die Hoffnung noch nicht aufgegeben“. Ase

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