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Kein Berufsverbot für Lehrerin

Mainz (taz) - Evelyn Barthel (42) darf Lehrerin und Beamtin auf Lebenszeit bleiben. Eine Woche vor dem eigentlichen Beginn der Disziplinarverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier stellte das Gericht letzte Woche das Berufsverbotverfahren gegen die Lehrerin ein. Die Einstellung erfolgte unter Ausschluß der Öffentlichleit. Der Vorwurf der Verfassungsschützer und der Bezirksregierung Neustadt gegen Evelyn Barthel lautete auf Mitgliedschaft in der DKP. Seit 1983 zog sich das Verfahren hin. Doch dann kam eine überraschende Wende: der Einbruch der SED und der damit verbundene Sturz der DKP. Nun schien Evelyn Barthel ihren Vorgesetzen offenbar ungefährlich.

Das Mainzer Kultusministerium, so DGB und GEW, wies die Bezirksregierung Neustadt an, vom Disziplinarverfahren abzusehen. „Wegen des Niedergangs der DKP“ wolle man auf eine Weiterverfolgung verzichten, schrieb Regierungspräsident Schädler. Inzwischen stehen in Rheinland -Pfalz keine solchen Verfahren mehr an.

Jow

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