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Kein Autostopp auf Autobahnen

München (ap) - In den meisten Ländern Europas dürfen Tramper auf den Autobahnen keine Autos stoppen. Das gelte auch für autobahnähnlich ausgebaute vierspurige Autostraßen, erklärte der ADAC Anfang der Woche in München. Beim verbotenen Stopp werde nicht nur der Tramper zur Kasse gebeten, sondern auch der Autofahrer bestraft. In der Bundesrepublik müsse der Anhalter zehn Mark und der Autofahrer mindestens 40 Mark Verwarnungsgeld bezahlen.