piwik no script img

Kein Autostopp auf Autobahnen

München (ap) - In den meisten Ländern Europas dürfen Tramper auf den Autobahnen keine Autos stoppen. Das gelte auch für autobahnähnlich ausgebaute vierspurige Autostraßen, erklärte der ADAC Anfang der Woche in München. Beim verbotenen Stopp werde nicht nur der Tramper zur Kasse gebeten, sondern auch der Autofahrer bestraft. In der Bundesrepublik müsse der Anhalter zehn Mark und der Autofahrer mindestens 40 Mark Verwarnungsgeld bezahlen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen