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in kürze URTEIL: GEBURTSHÄUSERKassen müssen zahlen

Gesetzliche Krankenkassen müssen auch bei Entbindungen in Geburtshäusern die Betreuungskosten tragen, so das Sozialgericht Frankfurt in einem Urteil. Die Richter gaben damit der Klage einer Mutter statt und verurteilten die Krankenkasse zur Zahlung von 1.100 Mark. (dpa)

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