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Kartellamt verliert

■ Ölkonzerne setzten sich durch/ Kartellamt muß Gerichtskosten bezahlen/ Abbröckeln der Preise

Berlin (afp/ap/dpa) — Das Bundeskartellamt hat im Rechtsstreit mit den Mineralölkonzernen eine Niederlage einstecken müssen. Wie eine Sprecherin der Berliner Justizbehörde gestern mitteilte, hat der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin die einstweilige Anordung des Bundeskartellamts vom 18. Oktober für rechtswidrig erklärt.

In dieser Anordnung waren die Konzerne Shell, Esso, BP, Aral und DEA verpflichtet worden, mit sofortiger Wirkung die Benzinpreise im Hochpreisgebiet Hamburg um fünf Pfennig zu senken und damit den Ölpreisen am Rotterdamer Spotmarkt anzupassen. Den Unternehmen wurde mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen.

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung einer Beschwerde der Konzerne statt. Ein Esso-Sprecher sagte in Hamburg, mit der Entscheidung sei die massive Kritik an der Preispolitik in der Öffentlichkeit widerlegt und „wieder eine gute Grundlage für ein sachlicheres Verhältnis zum Bundeskartellamt geschaffen“. Nach dem Urteil muß das Bundeskartellamt drei Viertel der Prozeßkosten tragen.

Das Kartellamt wollte gestern keine Stellungnahme zur Entscheidung des Kammergerichts abgeben und verwies auf die noch ausstehende Begründung. Von ihr werde abhängen, welche Möglichkeiten die Behörde künftig habe, die Preise zu überprüfen.

Sprecher der Mineralölwirtschaft werteten die Entscheidung als „erfreuliches Urteil“. „Wir haben diese Entscheidung erwartet“, sagte Aral- Sprecher Ulrich Winkler. Man warte jetzt gespannt auf die schriftliche Begründung.

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