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Kartellamt geht gegen Bewag vor

■ Verfahren wegen Verweigerung der Stromdurchleitung. Bewag will bei der Anhörung „objektive Sachverhalte“ darlegen

Das Bundeskartellamt will die Liberalisierung der Energiemärkte durch Musterverfahren zur Verweigerung der Stromdurchleitung vorantreiben. Aufgrund verschiedener Beschwerden sind Prüfverfahren unter anderem gegen die Bewag eingeleitet worden, sagte gestern Kartellamtspräsident Dieter Wolf. Sie sollen zügig abgeschlossen werden. Geprüft werde im Rahmen der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Zunächst bekämen die Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme.

Der Leiter der Beschlußabteilung, Klaus-Peter Schultz, sagte, von einem marktbeherrschenden Unternehmen könne die Durchleitung nur verweigert werden, wenn im Einzelfall nachgewiesen werde, daß sie ihm nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Da Durchleitung der Regelfall sei, könne nur die Ausnahme in Betracht kommen. Auch die pauschale Berufung auf die Klausel zum Schutz der Kraft-Wärme-Kopplung stelle keine Rechtfertigung zur Durchleitungsverweigerung dar.

Die Bewag will aus technischen Gründen erst ab 2001 Fremdstrom im Westteil Berlins zulassen. Sie begrüßte die Ankündigung des Kartellamtes. Ihr sei sehr daran gelegen, die objektiven Sachverhalte darzulegen, die zu der Entscheidung geführt hätten, die Durchleitung zusätzlichen Stroms von außen nach Westberlin nicht zu genehmigen, erklärte Bewag-Sprecher Reinhard Heitzmann.

Über die Bewag beschwert haben sich die EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft AG und RWE. EnBW will das Abgeordnetenhaus beliefern. Unzufrieden sind auch die Energie-Broker Ampere AG und die Vasa Energy GmbH & Co. KG., die Kinos nur im Ostteil versorgen darf. Behindert sieht sich ebenfalls der ehemalige Leiter der zuständigen Beschlußabteilung im Kartellamt, Kurt Markert, der seinen Haushalts durch RWE versorgen lassen will. Wolf sprach von einem zwar nicht wichtigen Fall, aber einem willkommenen „exemplarischen Beispiel“. dpa