■ Karlsruher Verhandlung um den Länderfinanzausgleich beginnt: Sichert den Wettbewerb!
Auf den ersten Blick klingt das Rechenexempel der südlichen Bundesländer der Republik einleuchtend: Wenn ein Betrieb neu angesiedelt wird und dadurch eine Million Mark Lohnsteuer in die Kassen kommt, dann verbleibt davon kaum etwas beim betreffenden Land. 425.000 Mark fließen vorab an den Bund, 150.000 Mark an die Gemeinden; beim Finanzausgleich muss ein Geberland nun mehr abführen als zuvor, und ein Nehmerland bekäme entsprechend weniger. Warum soll sich ein Bundesland da um die Erhöhung seiner Steuereinnahmen kümmern, fragen die Südländer empört.
Die Antwort ist einfach. Als Hauptaufgabe der Politik wird derzeit die Vermeidung von Arbeitslosigkeit angesehen. Wenn ein Land also erfolgreich neue Industrien oder Dienstleistungen fördert, so dürfte damit bei den Wählern genug vorzuzeigen sein. Ob dabei auch der Landeshaushalt verbessert wird, ist zweitrangig. Schließlich hat bisher kein Land seine Standortpolitik wegen des Finanzausgleichs gedrosselt. Bayern wurde sogar vom langjährigen Nehmerland zum aggressiven Geberland.
Außerdem sind Standortentscheidungen in der Regel gar nicht Sache der Landesregierungen, sondern der Kommunen. Diese profitieren nicht nur von der erhöhten Lohnsteuer, sondern auch von der Gewerbesteuer – und natürlich von den Arbeitsplätzen, die die örtliche Kaufkraft erhöhen und die Kosten für die Sozialpolitik reduzieren. Die Kommunen stehen also nach einer Gewerbeansiedlung durchaus besser da als zuvor, deshalb werden sie in ihren Bemühungen nicht erlahmen – egal was das für den jeweiligen Landeshaushalt bedeutet.
Dass der Finanzausgleich Standortkonkurrenz verhindert, ist also eine reichlich weltfremde Konstruktion. Vielleicht ist sogar das Gegenteil richtig. Wenn nämlich die wirtschaftlich relativ intakten Länder die Früchte aus dieser – in der Regel nicht politisch verursachten – Prosperität voll nutzen könnten, dann wäre ein fairer Standortwettbewerb kaum noch möglich. Denn nun könnten die reichen Länder mit versteckten Subventionen locken, und in den armen Ländern würde die grundlegende Infrastruktur verkommen. Einen derartigen „Wettbewerbsföderalismus“ sieht das Grundgesetz aber sicher nicht vor.
Christian Rath
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