in kürze PRIVATKASSEN KLAGEN : Karlsruhe weist ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klagen zweier privater Krankenversicherer gegen die Anhebung der Versicherungspflichtgrenze nicht zur Entscheidung angenommen. Die Erhöhung der Verdienstgrenze verstoße nicht gegen die Grundrechte der Versicherer, entschieden die Richter. (Az.: 1 BvR 1103/03 und 2152/03) (rtr)