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Archiv-Artikel

in kürze RECHTE VON HÄFTLINGEN Karlsruhe stärkt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Strafgefangenen gestärkt. Häftlinge dürfen künftig ihren so genannten Vollzugsplan durch ein Gericht überprüfen lassen. Dieser regelt unter anderem Hafterleichterungen und Maßnahmen zur Resozialisierung und habe somit erhebliche Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse. (afp)