: Karlsruhe für RZ zuständig
Über eine mögliche Anklageerhebung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ (RZ), die sich freiwillig gestellt haben, entscheidet laut der Berliner Justizverwaltung die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Für das Verfahren sei die Behörde der obersten Bundesanklägerin zuständig, auch wenn sich der Tatvorwurf auf Berlin beziehe, so eine Sprecherin der Justizverwaltung. Sollte den beiden 58-Jährigen der Prozess gemacht werden, würde er „voraussichtlich“ vor dem Berliner Kammergericht erfolgen. Die Bundesanwaltschaft wirft den beiden vor, 1986 den Wecker gekauft zu haben, der bei einem versuchten Anschlag auf das Gentechnische Institut in Berlin benutzt wurde. dpa
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen