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Kaplan will im Knast bleiben

„Kalif von Köln“ zieht Einwilligung zu Haftprüfungsverfahren zurück: Das Gefängnis zieht er einer Abschiebung in die Türkei vor. Dort ist er wegen Hochverrats angeklagt

KÖLN taz ■ Metin Kaplan bleibt vorerst im Gefängnis – freiwillig. Nachdem der als „Kalif von Köln“ bekannte Radikalislamist seine Einwilligung überraschend zurückgezogen hatte, musste gestern das Düsseldorfer Oberlandesgericht das erst am Mittwoch begonnene Haftprüfungsverfahren wieder abbrechen.

Kaplan wird am 24. November zwei Drittel seiner Haftstrafe verbüßt haben und hätte dann vorzeitig auf Bewährung entlassen werden können. Die für eine Strafaussetzung erforderliche Einwilligung habe der 48-Jährige zurückgezogen, nachdem ihm die Kölner Ausländerbehörde eine Ausweisungsverfügung zugestellt habe, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Angesichts der drohenden Abschiebung in die Türkei bleibe Kaplan offenbar lieber im Gefängnis, so die Sprecherin.

Kaplan, der bislang in der Bundesrepublik politisches Asyl genießt, sitzt zur Zeit in Düsseldorf eine vierjährige Haftstrafe wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten ab. Der selbsternannte „Kalif“ hatte eine Todesfatwa gegen einen „Gegenkalifen“ erlassen, der kurz darauf ermordet wurde. Im Falle seiner Abschiebung droht ihm in der Türkei ein Prozess wegen Hochverrats. Darauf steht dort die Todesstrafe. Die Bundesregierung bemüht sich derzeit um eine verbindliche Zusage der Türkei, dass Kaplan im Falle seiner Auslieferung weder Folter noch die Todesstrafe drohe. PAB