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Archiv-Artikel

Kampf der Kassen

Die Gesundheitsreform-Gespräche stehen vor der Frage, welche Form von Konkurrenz der Kassen produktiv ist

Von UWI

BERLIN taz ■ Heute wird sich zum ersten Mal seit Ende Juli wieder die Mehrparteienrunde der Gesundheitspolitiker zwecks Aushandlung der Gesundheitsreform treffen. Tischvorlage: der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), der mittlerweile aus den „Eckpunkten“ entstanden ist. Kommenden Dienstag soll er von den Fraktionen abgesegnet werden.

Strittig ist vor allem, wie der „faire Wettbewerb“ zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen um den Zahnersatz aussehen könnte. Der Entwurf aus dem Ministerium hat hierzu schon eine Menge Kritik eingefahren. Denn er sieht vor, bei den gesetzlichen Kassen bloß die Prozentpunkte vom Beitragssatz, die den Kosten für Zahnersatz und Krankengeld entsprechen, von den Arbeitgebern ganz den Arbeitnehmern aufzubürden. Die Versicherten sähen den Unterschied auf ihrem Gehaltszettel, müssten sich aber keine weiteren Gedanken machen. Ein Ansporn, zu den Privaten zu wechseln, würde aber einen Entscheidungszwang voraussetzen.

Den gesetzlichen Kassen bereitet ein anderer Eckpunkt Kummer: Gutverdiener sollen die Option erhalten, weniger Beitrag zu zahlen, wenn sie nicht krank werden. Wer mehr als 3.825 Euro verdient, kann demnach „Selbstbehalt“ und „Beitragsrückgewähr“ in Anspruch nehmen. Selbstbehalt bedeutet, dass nach dem Teilkasko-Prinzip ein Anteil der Kosten privat bezahlt wird. Beitragsrückgewähr heißt, dass Beiträge zurücküberwiesen bekommt, wer ein Jahr lang nicht zum Arzt geht. Diese Modelle belohnen Gesunde, verteilen dagegen die Kosten unter den Übrigen, schwächen also das „Solidarsystem“ und damit die Kassen als Ganzes. Dies fand die SPD früher auch immer. AOK, DAK und Co befürchten, dass dieses Modell die gesetzlichen Kassen in einen ruinösen Wettbewerb treiben wird. UWI

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