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KZ-Aufseher kommt davon

In Hanau ist der Prozess gegen einen 99-Jährigen geplatzt

Von Klaus Hillenbrand

Die juristische Aufarbeitung von Naziverbrechen neigt sich dem Ende zu. Das Landgericht Hanau hat die Anklage gegen den 99-jährigen Gregor F. abgelehnt. Der ehemalige SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen sei dauerhaft verhandlungsunfähig, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts von Mittwoch.

Erst 2022 war ein SS-Mann aus Sachsenhausen wegen Beihilfe zum Mord zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das bisher letzte Urteil in Zusammenhang mit Nazimorden fiel im Dezember 2022 gegen eine ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof im Elsass. Die damals 97-Jährige erhielt eine Bewährungsstrafe.

In den vergangenen Jahren häufte sich die Einstellung von Ermittlungsverfahren aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen der greisen Beschuldigten. Derzeit ermitteln Staatsanwaltschaften noch in einigen Fällen gegen Beschuldigte, die im KZ Ravensbrück und in einem Kriegsgefangenenlager tätig waren.

Weitere Vorermittlungen führt nach Angaben von dessen Leiter Thomas Will die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob es, 79 Jahre nach Ende des NS-Regimes, noch einmal zu einem Prozess kommen wird. „Momentan sehe ich das nicht“, sagte Will zur taz.

Die Staatsanwaltschaft hatte Gregor F. vorgeworfen, durch seine Tätigkeit als Wachmann im KZ die dortige systematischen Tötung – durch die grauenhaften Lebensverhältnisse, aber auch durch Massentötungen – mit ermöglicht zu haben. Einen individuellen Mordvorwurf enthielt die Anklage nicht, dieser ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aber auch nicht mehr nötig.

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