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KOMMENTARGedächtnis der Bewegung

■ Staatsanwälte helfen, daß die Linke nicht vergißt

Wie gut, daß es Kontinuitäten in Berlin gibt. In den achtziger Jahren sorgte die politische Staatsanwaltschaft mit großer Zuverlässigkeit dafür, daß BesetzerInnen auch mehrere Jahre nach der Räumung ihres Domizils nicht vergaßen, daß es da mal eine Bewegung gab. Verhindern konnte das nicht, daß die damalige Abteilung der P-Staatsanwälte wegen akutem Arbeitsmangel — sprich fehlenden Deliktnachschub aus der linken Szene — aufgelöst wurde. Nicht alle ließen sich davon entmutigen. So stemmten sich die Staatsanwälte beim Kammergericht einem unangebrachten Vordringen des gesunden Menschenverstands bei den Staatsanwälten des Landgerichts erfolgreich entgegen. Schließlich muß der Rechtsstaat gerettet werden. Welch kleinlicher Einwand, daß die Staatsanwälte sich über Arbeitsmangel nun wirklich nicht beklagen könnten, die Kapazitäten vielmehr zu gering seien, um der DDR-Regierungskriminalität, den Vereinigungsgewinnlern und den kriminellen Schiebereien im Treuhand-Kompost Herr zu werden. Möglicherweise sitzt beim Kammergericht aber nur eine besonders abgefeimte Truppe von linken Provokateuren. Man erinnert sich schließlich, daß Anfang der achtziger Jahre die von der Staatsanwaltschaft immer vorbildlich verfolgten Besetzer sich aufregen durften, daß im Gegenzug die gesamte Spekulantenbande und auch der ehrenwerte Herr Garski einschließlich seiner Senatorenfreunde zurückhaltendste Behandlung erfuhren. Das bremste die Verbürgerlichung der Besetzerbewegung zumindest zeitweise ab. Man muß der Staatsanwaltschaft deswegen dankbar dafür sein, so uneigennützig das Gedächtnis der Bewegung zu spielen und für politische Kontinuität zu sorgen. Gerd Nowakowski

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