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KDVler darf Häuser besetzen

Berlin (ap) - Die Bereitschaft eines Kriegsdienstverweigerers, an einer Hausbesetzung teilzunehmen, läßt nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht automatisch auf seine Bereitschaft zur Gewalt schließen. Damit wies das Gericht in Berlin am Mittwoch die Klage eines 26jährigen Mannes zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz zurück, die seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer abgelehnt hatte. Zur Begründung hatten diese Richter dem jungen Mann die Teilnahme an der Besetzung eines länger leerstehenden Hotels in Buxtehude vorgehalten.

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