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Justizstreit mit BöhmermannRassismus oder Performance?

Das Landgericht Hamburg verhandelte über Erdoğans Unterlassungsklage gegen Böhmermanns Gedicht. Die Entscheidung wurde vertagt.

Hat auch mal was zu lachen: Erdoğan-Anwalt von Sprenger am Hamburger Landgericht Foto: reuters

Hamburg taz | Der türkische Präsident Recep Tayyep Erdoğan lässt nicht locker. Er versucht weiter, das Schmähgedicht des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann gerichtlich verbieten zu lassen. An diesem Mittwoch verhandelte das Landgericht Hamburg über Erdoğans Unterlassungsklage.

Böhmermann hatte das Gedicht Ende März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen. Dort heißt es unter anderem, dass Erdoğan „Ziegen fickt“ und „Kinderpornos schaut“. Die schlimmsten Aussagen hatte das Landgericht Hamburg bereits im Mai per einstweiliger Verfügung verboten. Unbeanstandet blieben dagegen Passagen, die Erdoğans Umgang mit Minderheiten satirisch kritisieren. Nun verhandelte das Landgericht über Erdoğans Klage in der Hauptsache.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz griff das Gericht dabei scharf an. Es sei „absurd“, einzelne Sätze aus einer „Gesamtperformance“ herauszugreifen. „Bei einer künstlerischen Inszenierung auf einer Theaterbühne hätten Sie das nicht gewagt“, sagte Schertz zur Richterbank gewandt. In Böhmermanns Gedicht habe nicht die Beschimpfung im Vordergrund gestanden, sondern die Diskussion um die Meinungsfreiheit. „Das war ein juristisches Proseminar in satirischer Form“, so Schertz, „Böhmermann haut Erdoğan um die Ohren, wie die Meinungsfreiheit in Deutschland geschützt wird“, wo nur „sehr krasse“ Aussagen wie im vorgetragenen Schmähgedicht verboten seien.

Diese Diskussion um Meinungsfreiheit habe im Übrigen Erdoğan selbst ausgelöst, so Schertz, als er nach einer eher harmlosen NDR-Satiresendung den deutschen Botschafter in der Türkei einbestellte. Als potenziell ebenfalls Betroffener habe Böhmermann das „Recht zum Gegenschlag“. Im Übrigen komme es bei einer Unterlassungsklage auch auf die aktuelle Lage in der Türkei an. „Wer Journalisten verhaftet und kritische Zeitungen schließt, hat die schärfstem Reaktionen ever verdient.“

Erdoğans Anwalt Michael von Sprenger wies dies zurück. Das Gedicht Böhmermanns habe die Menschenwürde des türkischen Präsidenten verletzt. „Wenn die Menschenwürde verletzt ist, ist keine Abwägung mehr möglich, auch nicht mit der Kunstfreiheit“, so von Sprenger. Erdoğan sei „als Prototyp des verlausten stinkenden Türken“ gezeigt worden, das sei schlicht rassistisch und sicher nicht nötig gewesen, um die Meinungsfreiheit zu erläutern. Erdoğans Anwalt räumte aber ein: „Dass es die Kurden nicht einfach haben in der Türkei, da ist Realität drin.“ Wenn es um ein Verbot politischer Satire gegangen wäre, hätte er das Mandat nicht übernommen.

Im Fall einer Niederlage will Böhmermanns Anwalt durch alle Instanzen gehen

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ließ nicht erkennen, dass das Gericht von seiner Haltung im Mai abweichen will. Sie versprach aber eine gründliche Beratung. Das Urteil soll erst am 10. Februar verkündet werden. Im Fall einer erneuten Niederlage will Schertz mit Böhmermann durch die Instanzen gehen.

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2 Kommentare

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  • "Wenn es um ein Verbot politischer Satire gegangen wäre, hätte er das Mandat nicht übernommen. -"

    Da schau her - der ehrliche Kaufmann in Rechtssachen vulgo - Anwalt für Erdi I. v. ZF - bitte ~> "..„Wenn die Menschenwürde verletzt ist, ist keine Abwägung mehr möglich, auch nicht mit der Kunstfreiheit“ - Da - genau - hat er wahrscheinlich - Gelacht - der Kleingärtner! -Denn der Herr RA - Kann doch - ja wie Böhmi - Auch politische Satire :"Dass es die Kurden nicht einfach haben in der Türkei, da ist Realität drin.“ - Na - da schau her. Realitätssatire! Na - da gibt´s echt nix zu meckern!

    kurz - Wo Michael von Sprenger draufsteht -

    Da ist Realität des Michael von Sprenger real drin.

     

    Wer - einer genügt - Blick auf die Homepage - http://vonlavergne.homepage.t-online.de/home/index.html

    Kanzlei derer v. Adels werfen möchte, sei vorgewarnt -

    Ist Realität der politischen Satire vom Feinsten drin.

    Vllt. zum Einschwingen erst bei wiki vorbeischauen - https://de.wikipedia.org/wiki/Michael-Hubertus_von_Sprenger - ja - da zeigt sich´s deutlich!

    Wie Hubertus zur Jagd auf Erdis Ziege - doch doch -

    Sich so von Fall zu Fall geBühren d rangepirscht hat -

    Start: munic klar - mit - Gerhard Frey (DtNat.&Sold.Zeit)/DVU - David Irving! ~> Elsässer ~> Milli Görus - & Zum Ausgleich Götz George wg - Ach sooo - wg SchadErs.SchmerzG bei Jolle.

    kurz - Kampf um die Menschenwürde - aber Hallo!!

    Notfalls bis zur letzten Patrone (ok - Satire: "Instanz!")

     

    Na - Aber was will frauman auch verlangen? -

    Schon das Geburtsjahr steht nicht fest. Ja & -

    Herchehört! & Das - bei einem - Flüchtling - Schlesien aus

    Deutsches Reich - Nach Freistaat Bayern Vertriebenen!!

    Unsaubere Urkundenlage/Schlepper -

    Dürfte doch nur die - klar -Spitze des Eisberges! usw usf - Was sagen die IMis?? Na - Herr Joachim Herrmann & FrozenThomas? Ja. Wir sind ganz Ohr. ~> BAMF - Ausländeramt ~> Ausweisung aus Bayern! Die ganze Perlenschnur.

    Wobei - wobei - München ja ehr als Saupreißen gilt! - wa!

  • 6G
    60440 (Profil gelöscht)

    Was für ein Kasperletheater uns das Landgericht Hamburg da vorspielt. Dabei weiss doch jeder, dass die Menschenwürde für Ziegenficker nicht gilt ...