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Justizsenator: Kein Schadensersatz für Buntentor-Frauen

Die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen von vier ehemaligen Bewohnerinnen des Frauenprojekts Buntentorsteinweg 372 „gehen gegen Null“. Das zumindest meint der Sprecher von Justizsenator Scherf, Ingo Müller, auch nach dem Beschluß des Landgerichts, das in einer Kostenentscheidung moniert hatte, daß für vier der Buntentor-Frauen bei Räumung und Abriß ihres Hauses keine gültigen Räumungstitel vorgelegen hätten (vgl. taz vom 22.11.).

Im Unterschied zu dieser Kostenentscheidung sei in einem Schadensersatzprozeß die Beweislast nämlich umgekehrt, so Müller. Dann müsse nicht mehr die Stadt nachweisen, daß sie vor der Räumung rechtskräftige Räumungstitel gegen alle Buntentor-Bewohnerinnen erwirkt habe, sondern die vier betroffenen Bewohnerinnen müßten nachweisen, daß sie tatsächlich vor dem Auslaufen des Projekt-Mietvertrages gültige Untermietverträge mit dem Projekt-Verein geschlossen hätten. taz

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