: Justizsenator: Kein Schadensersatz für Buntentor-Frauen
Die Erfolgsaussichten von Schadensersatzklagen von vier ehemaligen Bewohnerinnen des Frauenprojekts Buntentorsteinweg 372 „gehen gegen Null“. Das zumindest meint der Sprecher von Justizsenator Scherf, Ingo Müller, auch nach dem Beschluß des Landgerichts, das in einer Kostenentscheidung moniert hatte, daß für vier der Buntentor-Frauen bei Räumung und Abriß ihres Hauses keine gültigen Räumungstitel vorgelegen hätten (vgl. taz vom 22.11.).
Im Unterschied zu dieser Kostenentscheidung sei in einem Schadensersatzprozeß die Beweislast nämlich umgekehrt, so Müller. Dann müsse nicht mehr die Stadt nachweisen, daß sie vor der Räumung rechtskräftige Räumungstitel gegen alle Buntentor-Bewohnerinnen erwirkt habe, sondern die vier betroffenen Bewohnerinnen müßten nachweisen, daß sie tatsächlich vor dem Auslaufen des Projekt-Mietvertrages gültige Untermietverträge mit dem Projekt-Verein geschlossen hätten. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen