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Justizministerin zur EU-Richtlinie"Keine anlasslosen Vorratsdaten"

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich gegen Kritik von Unionspolitikern verteidigt. Mit ihr werde es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung über sechs Monate geben.

Zwei Drittel der Menschen lehnen die Vorratsdatenspeicherung ab: Protest vor dem Brandenburger Tor. Bild: dpa

BERLIN dpa | Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Vorratsdatenspeicherung nicht neu regeln, solange die entsprechende EU-Richtlinie auf dem Prüfstand steht. "Wir sollten in Deutschland nicht vorpreschen, bevor klar ist, wie die neue Richtlinie aussehen wird", bekräftigte sie der Welt am Sonntag. Zugleich betonte die Ministerin, dass es eine Rückkehr zur anlasslosen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten über sechs Monate mit ihr nicht geben werde.

"Wir dürfen die Bürger nicht unter Generalverdacht stellen", sagte sie. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bis dahin geltende Vorratsdatenspeicherung, die eine sechsmonatige Speicherung der Daten zur Kriminalitätsbekämpfung vorsah, gekippt. Für eine Neuregelung ist Leutheusser-Schnarrenberger zuständig. Sie will die Daten aber nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen ("Quick Freeze"). Dies geht Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und anderen Unionspolitikern nicht weit genug.

Neben Deutschland haben auch einige andere EU-Staaten die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt. Ihnen drohen Klagen der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof. Eine Verurteilung könnte eine erhebliche Geldstrafe nach sich ziehen. Ein Kommissionssprecher hatte am Donnerstag in Brüssel erklärt: "Die Tatsache, dass die Kommission derzeit die Richtlinie überarbeitet, entlässt Deutschland und andere EU-Mitgliedsstaaten keineswegs aus der Pflicht, die derzeit gültige Richtlinie korrekt umzusetzen."

Noch kein Zwangsgeld verhängt

Nach Angaben von Vize-Regierungssprecher Georg Streiter sind derzeit insgesamt 81 Vertragsverletzungsverfahren der EU - in den unterschiedlichsten Stadien - gegen Deutschland anhängig. Davon beträfen 26 Verfahren nicht umgesetzte Richtlinien. Bislang sei noch nie ein Zwangsgeld gegen Deutschland verhängt worden, sagte Streiter.

Leutheusser-Schnarrenberger trat dem Eindruck entgegen, bei der Vorratsdatenspeicherung auch in der eigenen Partei zunehmend isoliert zu sein. "Das Präsidium der FDP steht hinter mir, die Fraktion ebenso", sagte sie. Umfragen zeigten, dass auch zwei Drittel der Bevölkerung keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung wollten.

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1 Kommentar

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  • J
    jps-mm

    FDP billigt Bürgerrechtsverletzungen

     

    Im Herbst 2009 hat Westerwelle - auf Druck von Schäuble und Merkel - die Duldung von Bürgerrechtsverletzungen schwerster Art gebilligt. Für Westerwelle war schon die vage Aussicht auf Steuersenkungen ausreichend, um der drastischen Verschlechterung der Menschenrechte seit Merkels Amtsantritt seine Zustimmung zu erteilen.

     

    Mit Billigung der FDP werden damit die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher systematisch der Strafverfolgung entzogen, mittels Vorratsdatenspeicherung sämtliche Verbindungsdaten von Internet- und Handy-Verbindungen über einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert, eigenmächtige - ohne Beaufsichtigung durch einen Staatsanwalt - präventive Ermittlungen des BKA ohne konkreten Tatverdacht zugelassen, die Befugnisse des BKA zu Lauschangriffen auf Wohnungen nochmals deutlich ausgeweitet, dem BKA auch die Befugnis für Video-Überwachungen von Wohnungen erteilt.

     

    Und wann kommt der Autor dieses Artikels endlich seiner journalistischen Berichtspflicht nach? Sprechen Sie diesen Straftäter gegen Bürgerrechte doch öffentlich auf die Menschenrechtsverletzungen an!