■ Justiz und Hakenkreuz: Polizei spielt Blindekuh
Dresden/Berlin (dpa) — Nach der Dresdner Neonazi- Demonstration vom Wochenende hat die Polizei bislang keine Ermittlungsverfahren gegen Neonazis eingeleitet. Rund 500 Rechtsradikale waren mit Reichskriegsflaggen unter dem Gebrüll ausländerfeindlicher Parolen und mit Hitlergruß durch die Dresdner Innenstadt marschiert. Festnahmen hatte es nicht gegeben. Ein Polizeisprecher sah keine Hinweise auf „strafrechtlich relevante Handlungen“.
Nach den Paragraphen 86 und 86a des Strafgesetzbuches kann allerdings „das Verbreiten von Propagandamitteln“ sowie „das Verwenden von Kennzeichen“ mit neonazistischem Inhalt mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Ob der Aufnäher an der Jacke oder die geschriene Parole strafbar ist, ist aber nicht immer eindeutig.
So schreibt der Standard- Kommentar von Herbert Tröndle, daß nur das Verwenden von eindeutigen Nazisymbolen wie das Tragen von Hakenkreuzen sowie das Rufen der Parole „Heil Hitler“ ohne Probleme verfolgt werden könne. Dies gelte aber schon nicht für „Verfremdungen oder Verzerrungen“ von Kennzeichen, die lediglich an Nazisymbole erinnerten, wie zum Beispiel eine rote Armbinde mit Rechtecken auf einem weißen Kreis. Auch „das Heben des rechten Arms mit abgespreizten Daumen-, Zeige- und Mittelfingern“ erfülle nicht unbedingt den Tatbestand.
Eindeutig straffrei ist das Verwenden von ehemaligen Militärsymbolen, wie zum Beispiel der schwarz-weißen Reichskriegsflagge. Wenn jedoch in Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen Extremisten eindeutige Nazisymbole verwenden, sind Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz verpflichtet, gegen die Täter vorzugehen.
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