Jurist mahnt angebliche Filmnutzer: CDU-Mann trickst mit Porno
Der Oldenburger Ex-Ratsherr Rainer Munderloh (CDU) mahnt im Auftrag einer Porno-Klitsche Internet-User wegen angeblicher illegaler Downloads ab.
Der Oldenburger Rechtsanwalt und CDU-Politiker Rainer Munderloh ist international tätig – und er verdient sein Geld mit Schmuddelware. Munderloh arbeitet für die in Dublin ansässige RGF Productions Limited und ihren Geschäftsführer Roland Grasl. Die Firma ist in der Pornobranche tätig, und vertreibt Billig-Pornos mit extrem frauenfeindlichen Titeln wie „Junge Mädchen gefesselt und benutzt“, an denen sie die Rechte erworben hat.
In Namen dieser RGF mahnt der ehemalige Oldenburger CDU-Ratsherr und amtierende Beisitzer der Oldenburger CDU-Mittelstandsvereinigung Munderloh seit geraumer Zeit bundesweit tausende Internet-Nutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Der Vorwurf: Sie sollen illegal pornografische Filme aus Internettauschbörsen heruntergeladen und weiterverbreitet haben.
In seinen Drohbriefen behauptet Munderloh, dass durch das angebliche illegale Herunterladen ein „außergerichtlicher Aufwendungs- und Schadensersatzanspruch“ von über 1.650 Euro entstanden sei. Bei einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche würden auf den Beschuldigten weitere Kosten von 2.350 Euro zukommen, so dass sich in diesem Falle „Gesamtforderungen in Höhe von mindestens“ 4.000 Euro ergäben.
Das alles aber sei, gibt Munderloh sich kulant, „mit einer Pauschalzahlung in Höhe von 780,00 Euro“ zu verhindern, die allerdings binnen weniger Tage eingezahlt werden müsse. Werde der Betrag nicht kurzfristig überwiesen, sei „das Angebot meiner Mandantin hinfällig“. Munderloh warnt: „Vergleichsbereitschaft besteht für diesen Fall seitens meiner Mandantin nicht mehr“, und droht auch gleich „strafrechtliche Ermittlungen“ gegen den so Abgemahnten an.
Im Internet häufen sich derzeit die „Informationen zur Abmahntätigkeit der Kanzlei Rainer Munderloh“. Dutzende Anwälte bieten bereits bundesweit Hilfe an. Einer ist der Kieler Strafverteidiger Carsten M. Herrle, der mittlerweile „einige hundert Mandanten vertritt, die von Munderloh abgemahnt wurden“. Er spricht von „Drohgebärden“ seines Berufskollegen. Denn obwohl der mit Abmahnschreiben die gesamte Republik flute, ist Herrle „kein einziger Fall bekannt, in dem Munderloh bislang versucht hat, die angeblichen Ansprüche“ gerichtlich durchzusetzen. Trotzdem rät der Kieler Jurist dazu, sich juristischen Beistand zu nehmen.
Bei seiner Beschäftigung mit den Geschäftspraktiken der RGF Productions Limited ist Herrle aufgefallen, „dass lange Zeit vornehmlich Titel abgemahnt wurden, die im Handel so gut wie nicht zu erwerben waren“. Herrle glaubt: „Es spricht einiges dafür, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen ablief.“
Rainer Munderloh war von 1996 bis 2001 für die CDU im Oldenburger Rat. Acht Jahre hatte er den Vorsitz der Oldenburger CDU-Mittelstandsvereinigung inne, noch heute sitzt er in deren Vorstand.
In finanzielle Schwierigkeiten geriet Rainer Munderloh 2008 durch eine "notleidende Immobilienfinanzierung", wie er selbst sagt. Er verlor zeitweise seine Anwaltslizenz, bekam diese 2009 wieder zurück. Kurz darauf spezialisierte er sich auf das einträgliche Abmahnwesen.
Eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ist gegen Munderloh anhängig. Der Vorwurf: Der Anwalt habe Abgemahnte weiterhin direkt unter Druck gesetzt, obwohl sie längst angezeigt hatten, dass sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Auffällig ist: Die Dubliner Firma wurde erst gegründet, kurz bevor Munderloh mit der Abmahnungsflut begann. Ihre Schmuddelware ist auch heute nur schwer auf legalem Weg zu bekommen, ihr Umsatz aber vervielfachte sich im vergangenen Jahr. „Es gibt Indizien dafür, dass dieses Umsatzplus über erfolgreiche Abmahnungen und nicht den regulären Verkauf der Filmchen zustande gekommen ist“, sagt Herrle.
Dennoch: Ein Großteil der unter Druck gesetzten Abgemahnten zahlt offenbar anstandslos, gerade wenn es um schmuddelige Pornoware geht. Schon in der Vergangenheit, so der Jurist, habe es immer wieder Firmen gegeben, „deren alleiniges Geschäftsmodell solche Abmahngeschäfte“ gewesen seien. Filme werden dazu bewusst so im Internet platziert, dass User sie leicht illegal herunterladen können. Klicken sie auf den falschen Button, schnappt die Falle zu.
Munderloh hingegen sieht in seiner Tätigkeit nichts Verwerfliches: „Der Urheberrechtsinhaber bestimmt über die Verwertung und die Vervielfältigung – und nicht andere“, lässt er sich in der Nordwestzeitung zitieren. „Erotikprodukte sind sicher ein heikles Thema. Deswegen genießt die Branche aber nicht weniger Schutz als andere.“
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