Jugendfußballer in Leipzig: Lok wieder mal entgleist
Lok Leipzig hat seit Jahren mit rechtsextremen Fans zu kämpfen. Nun hat ein Jugendtrainer Nachwuchsfußballer zum Zeigen des Hitlergrußes angestiftet.
Die Vereinsführung entließ zudem einen weiteren Nachwuchstrainer, die betroffenen Spieler der Mannschaft wurden bis zum Saisonende vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
Nach dem Vorfall, der sich auf dem Clubgelände ereignet hatte, schrieb der Verein am Freitagabend: „Beim Zeigen dieses Grußes handelt es sich nicht nur um den Straftatbestand der Volksverhetzung. Er steht stellvertretend für die millionenfache Ermordung von Menschen in einem Unrechtssystem. Das ist also weder ein Kavaliersdelikt noch eine Provokation oder gar ein ‚Spaß‘.“
Herrmann Winkler, Präsident des Sächsischen Fußballverbandes, verurteilte den Vorfall scharf. „Solche Sachen haben im Fußball nichts zu suchen und sind beschämend“, sagte er am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. Lok-Präsident Thomas Löwe habe ihn unverzüglich über alles informiert. „Ich finde es sehr positiv, wie konsequent der Verein die Vorkommnisse aufarbeitet. Wir haben unsere Hilfe sofort angeboten, und nach Gesprächen mit dem LSB stehen wir für weitere Maßnahmen bereit“, sagte Winkler.
Situation soll aufgearbeitet werden
Der 1. FC Lok kündigte an, gemeinsam mit dem Sächsischen Landessportbund und dem Fanprojekt Leipzig verschiedene Workshops für diese Jugendlichen durchzuführen. Laut Bild-Zeitung habe es zudem einen Elternabend gegeben.
LSB-Generalsekretär Christian Dahms bestätigte der dpa die Zusammenarbeit mit dem Verein, „damit wir diese unhaltbare Situation aufarbeiten und auch Prävention für die Zukunft betreiben“. Der Leiter des Projektes „Im Sport verein(t) für Demokratie“ soll mit dem Club und den Jugendlichen den Vorfall aufarbeiten und dafür sorgen, dass sich so etwas nicht wiederholt.
Lok Leipzig hat seit vielen Jahren mit Rechtsextremisten und Neonazis im Fanlager zu kämpfen. Beim Stadtderby gegen den verhassten Rivalen Chemie Leipzig, der für seine linke Ultraszene bekannt ist, wurde 2002 zum Beispiel ein Banner mit der Aufschrift „Rudolf Heß – Bei uns rechts außen“ ausgerollt.
Nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) gemäß Paragraf 86a Absatz 1 und 2 StGB ist das Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen wie Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen strafbar. Dazu gehört das Zeigen des Hitlergrußes. Dafür kann man mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden. Wer den Hitlergruß zeigt, macht sich zudem häufig auch nach Paragraf 130 des StGB wegen Volksverhetzung strafbar. Darauf stehen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.
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