Journalismus im Netz: Zeitung, entbündelt

Der digitale Zeitungskisok „Blendle“ wurde eröffnet. Nutzer können dort für einzelne Artikel bezahlen – etwa zwischen 25 Cent und ein paar Euro.

Blendle-Gründer stehen vor zwei Laptops

Nach einer Testphase gibt es das digitale Kiosk jetzt für alle. Foto: dpa

Vor ein paar Jahren hätten die Verleger über die Idee von „Blendle“ wahrscheinlich noch gelacht: ein Onlinekiosk, der Zeitungen und Magazine anbietet, in dem Leser allerdings nicht mehr ganze Ausgaben, sondern einzelne Artikel kaufen können. Was für den Leser maximale Flexibilität bedeutet, verschärft den Wettbewerb zwischen den Verlagen.

Nun diskutiert die Branche aber seit Jahren, wie sie im Netz Geld verdienen kann, und da kommt Blendle genau recht. Nach einer zweimonatigen Testphase ist das Angebot seit Montag in Deutschland verfügbar.

Mehr als 100 Titel sind dabei, neben den üblichen Leitmedien auch lokale Blätter wie die Rheinische Post und Hannoversche Allgemeine, Klatsch- und Fachmagazine von Gala über 11 Freunde bis Auto Bild. In ihnen zu blättern ist gratis, lesen kostet. Die Preise für die Artikel legen die Verlage selbst fest.

Die Süddeutschen Zeitung verlangt 79 Cent pro Text, egal ob für den kurzen Kommentar oder die Seite 3. Beim Spiegel kosten die meisten Artikel 75 Cent, die Titelgeschichte 1,99 Euro. Am günstigsten bietet bisher Axel Springer an. Die Artikel aus Welt und Welt am Sonntag kosten 25 Cent. Springer ist allerdings auch an Blendle beteiligt und dürfte zum einen ein Interesse daran haben, dass sich das Start-up auf dem deutschen Markt etabliert. Zum anderen fließt ein Teil der Einnahmen aus dem Blendle-Verkäufen indirekt an Springer zurück.

Zum Start schenkt Blendle jedem Nutzer 2,50 Euro. Die sind allerdings schnell weg, wenn man nicht aufpasst, denn mit einem Klick auf einen Artikel hat man den bereits gekauft. Immerhin bietet Blendle an, gekaufte Artikel zurückzugeben. Auch das hätten Verleger vor einiger Zeit wohl noch absurd gefunden. Blendle-Gründer Marten Blankesteijn verspricht allerdings, Nutzer zu ermahnen, die das Rückgaberecht ausnutzen.

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