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Jobcenter gegen LohndumpingWer ist hier sittenwidrig?

Jobcenter sollen gegen Lohndumping vorgehen - allerdings erst, wenn das Gehalt deutlich unter 3 Euro pro Stunde liegt. Das stellt sich die Frage: Was ist sittenwidrig?

Schön wär's. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will flächendeckend gegen sittenwidrige Löhne aktiv werden. In einer Dienstanweisung hat die BA den Jobcentern vorgeschrieben, gegen Arbeitgeber vorzugehen, die sogenannten Aufstockern, Erwerbstätigen, deren Lohn zum Lebensunterhalt nicht ausreicht und die zusätzlich Arbeitslosengeld II beziehen müssen, zu niedrige Löhne zahlen. Damit will die BA verhindern, dass Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler ihre Löhne drücken.

Für Widerspruch sorgt allerdings die Grenze, die die BA in ihrer Dienstanweisung zieht: Demnach sollen die Jobcenter "im Regelfall" erst dann tätig werden, wenn die Löhne "deutlich unter 3 Euro pro Stunde liegen".

"Die 3-Euro-Grenze ist eine Zumutung", kritisierte Stefan Sell, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Koblenz. "Eine große Gruppe von Aufstockern verdient zwischen 3 und 5 Euro. Diese Dumpinglöhne verschwinden in den Jobcentern von der Bildfläche", erklärte Sell.

Anja Huth, Sprecherin der BA, verwehrte sich am Mittwoch gegen die Vorwürfe. "Wir wollen, dass die Jobcenter bei Löhnen unter 3 Euro immer auf Sittenwidrigkeit prüfen. Bei höheren Löhnen liegt es in ihrem Ermessensspielraum, wir verweisen dabei ausdrücklich auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts."

Tatsächlich verschickte die BA ihre Dienstanweisung zusammen mit einem "Leitfaden Lohnwucher". Darin verweist die BA auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom April 2009. Danach ist ein Lohn dann sittenwidrig, "wenn die Entlohnung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht". Demnach müssten die Jobcenter in jedem Einzelfall aufwendig prüfen, ob Sittenwidrigkeit vorliegt. Im Friseurhandwerk Sachsen sind Stundenlöhne zum Beispiel erst dann sittenwidrig, wenn weniger als 2,04 Euro gezahlt werden. Im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen liegt die Schallgrenze bei 5,15 Euro, wie die Hans-Böckler-Stiftung ermittelt hat. Derzeit gibt es knapp 1,4 Millionen Aufstocker. Im Juni 2009 arbeiteten 425.000 von ihnen Vollzeit. Von Januar bis September 2009 subventionierte der Staat die Aufstockerjobs mit 8,1 Milliarden Euro.

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35 Kommentare

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  • JK
    JoBe Ka

    "Wer ist hier sittenwidrig?" - Wer ist hier Sittenlos?

     

    Die hier!

     

    Verträge sind einzuhalten - selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen.

     

    Vom Arbeitsamt missbraucht. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Deutschen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben in eine Ausnahme zur Regel des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, weil es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung im Staat so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung zu pflegen hat.

     

    Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung selbst sitten- und grundrechtswidrig beschäftigt? Denn über die Anforderungen und Aufgaben der Verfolgung von Straftaten wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet bzw. wurden mir diese nicht offenbart.

     

    Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

     

    Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

     

    Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

     

    Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

     

    Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

     

    Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:

    Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.

    Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

     

    Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

     

    Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen.

    Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.

     

    Viele Grüße

    JoBeKra E-Mail: aob@1email.eu

  • JK
    JoBe Ka

    "Wer ist hier sittenwidrig?" - Wer ist hier Sittenlos?

     

    Die hier!

     

    Verträge sind einzuhalten - selbst im Befinden sittenwidriger Aufgabenzuweisungen.

     

    Vom Arbeitsamt missbraucht. Mit der Prozedur einer Arbeitsgruppe des rechtschaffenen Deutschen Parlamentes die mir aufgelasteten zum Eingriff verpflichtenden staatlichen Daueraufgaben in eine Ausnahme zur Regel des Funktionsvorbehaltes definiert und mich damit wohl zum Besten gehalten, weil es zur Gewährleistung innerer Sicherheit und zur Kosteneinsparung im Staat so viel günstiger kommt und man keine Fürsorge und Verantwortung zu pflegen hat.

     

    Hat mich mein Arbeitgeber Arbeitsamt (hier als Verfolgungsbehörde) für eingriffsbefugte Aufgaben zur Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung selbst sitten- und grundrechtswidrig beschäftigt? Denn über die Anforderungen und Aufgaben der Verfolgung von Straftaten wurde ich bei Vertragsabschluss nicht unterrichtet bzw. wurden mir diese nicht offenbart.

     

    Das/die Arbeitsamt/-agentur soll Maßnahmen durchführen um einen hohen Beschäftigungsstand zu erzielen, Strukturen verbessern um Arbeitslosigkeit zu senken, legale sozialversicherungspflichtige Arbeit vermitteln und durch Eingliederung in Arbeit Hilfebedürftigkeit beenden, um so mit Sozialleistungen Maß zu halten und das Steueraufkommen zu entlasten.

     

    Für diese Aufgaben stellt mich das Arbeitsamt aushilfsweise 2 Jahre b e f r i s t e t ein, überträgt mir im privaten Rechtsverhältnis ohne meine Zustimmung Befugnisse aus der Eingriffsverwaltung des öffentlichen Rechts (im Konnex OWIG/Strafgesetz) und schickt mich zu Arbeitgebern die illegal Ausländer für sich arbeiten lassen und diese möglichst noch an andere Subunternehmer weiter verleihen, um dem Staat Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

     

    Von den verbalen und versuchten tätlichen Angriffen, denen ich mich bei Kontrollmaßnahmen auf Baustellen, in Gaststätten, etc. auszusetzen hatte mal abgesehen, freuen sich die vielen betroffenen und von mir auch ohne Verdacht zu prüfenden Arbeitgeber natürlich nicht über mein unangekündigtes Erscheinen und meine präventiven und repressiven Kontrollaufgaben in ihren Betriebsbereichen.

     

    Nach Ende meiner Befristungen und den von mir korrekt ausgeführten Diensten für das Arbeitsamt, bekomme ich diese Aufgaben der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung durch Einzel- und Gruppenermittlungen als wohlwollende Förderung meines weiteren beruflichen Weges schriftlich bestätigt. Nun darf, will und muss ich mich ebenfalls bei den von mir geprüften und angezeigten Arbeitgebern neu um Jobs bewerben, um meinen Lebensunterhalt weiter verdienen zu können und mein persönliches Fortkommen zu realisieren. Verständlicherweise stellt mich jetzt kein Arbeitgeber mehr ein und behält mich, mein Gesicht und meine vom Arbeitsamt für zukünftige Bewerbungsinitiativen bestätigten Ermittlungsaktionen gegen Arbeitgeber in missfälliger Erinnerung.

     

    Durch diesen Missbrauch des Arbeitsamtes für teils unbegleitete leitende Betriebsprüfungen bin ich jetzt auf Dauer arbeitslos geworden und belaste so nun meinerseits zwanghaft auch wieder die Sozialkassen und Steuerzahler, für deren Entlastung ich doch einst vom Arbeitsamt eingesetzt und mit dieser staatlichen Daueraufgabe beauftragt bzw. ausgestattet wurde.

     

    Also Aufgaben und Befugnisse wie etwa:

    Für eine mittelbare Staatsdienststelle/Bundesverwaltung u.a. Vorinformationen über Wirtschaftsstraftaten zwecks öffentlicher Anklage zur Strafverhängung, aushilfsweise auf privatrechtlicher Grundlage, befristet zu beschaffen und zu sichern.

    Wer hat hier diese Einschränkung verfassungsmäßiger Grundrechte zu verantworten?

     

    Warum um Gottes Willen müssen solche eingriffsbedingte Aufgaben der Ermittlung unternehmerischer Straftaten von in privatrechtlich befristeten Verhältnissen stehenden Aushilfsangestellten durchgeführt werden, die nach ihrer Befristung auf diesen Arbeitsmarkt wieder angewiesen sind?

     

    Eine widersinnige schmutzige Abfolge der Ausübung staatlicher Gewalt in XL-Strukturen.

    Und übrigens, vergangene Jahre über dieses Problem können nicht heilen, erhärten indes diese deliktbehaftete Situation.

     

    Viele Grüße

    JoBeKra E-Mail: aob@1email.eu

  • B
    berger

    @manni

    Das war auch mein erster Gedanke, als ich diese Hiobsbotschaft las,

    die in den Medien kaum Beachtung findet.

    Der Mindestlohn in Deutschland beträgt nun nicht wesentlich weniger als 3 Euro? - also etwa 2 Euro?

  • B
    berger

    @manni

    Das war auch mein erster Gedanke, als ich diese Hiobsbotschaft las,

    die in den Medien kaum Beachtung findet.

    Der Mindestlohn in Deutschland beträgt nun nicht wesentlich weniger als 3 Euro? - also etwa 2 Euro?

  • S
    Sunny

    Dass die Grenze von 3€/Std totaler Blödsinn ist, kann man doch an einer Hand abzählen: 3€/Std bei 22 Arbeitstagen zu 8Std sind 528€ im Monat. Davon gehen dann noch die Sozialabgaben/Krankenversicherung etc. ab.

    Hartz4 beträgt 359€ zuzüglich Miete (max ca. 350€ plus Heizung), macht 709€ für eine alleinstehende Person.

    Was sagt uns das? Auch jemand, der Vollzeit für 3€/Std arbeitet hat das Recht auf Aufstockung.

    Also was soll diese völlig sinnlose Grenze von 3€?

    Weil 3 eine schöne Zahl ist? Oder weil, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, die Hartz4 Sätze sowieso aus der Luft gegriffen sind greifen wir uns einfach noch ein paar Zahlen?

    Herrgott lass Hirn regnen!

  • K
    Konrad

    Wenn ein leitender Arge-Mitarbeiter per Arbeitsanweisung einen guten Bekannten billigste Arbeitskräfte zur Weitervermietung per Erpressung(Drohung des Entzugs der Stütze) verschafft, ist das dann gesellschaftlich gewolltes Verhalten, Korruption oder organisiertes Verbrechen?

  • S
    Sebastian

    Ich komme bald nach einem längeren Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland. Die Arbeitssuche beginnt für mich mit dem Marsch zum Arbeitsamt um wieder "ins System" zu kommen...

     

    Arbeitslosengeldanspruch ist längst verflogen, nun bin ich mal gespannt was die mit mir vorhaben. Habe die Messer schon gewetzt und keine Lust mich zu Bücken wie sie es von mir wollen. Man wird mich dann dort kämpfen sehen.

     

    Allerdings habe ich bessere Aussichten als manch ein anderer, was die Sache leider nur für mich und auch nur im Moment besser macht. Was mir zu der ganzen Situation einfällt....

     

    "Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht."

     

    ...und weiss ehrlich gesagt nicht mehr warum ich zurück komme.

  • M
    Mania

    Ich erinnere mich an eine Reportage von Günter Wallraff in einer Großbäckerei: Backen bei miesen Löhnen für einen bundesweiten Discounter. Am Ende konnte Wallraff das nicht mehr durchhalten und wurde gefeuert. Er hatte aber die Story noch nicht zu Ende geschrieben und wußte zunächst keinen Rat.

    Dann der Trick: Ein Freund zog sich einen guten Anzug an und ging als EU-Berater zur Bäckerei, mit Wallraff und sagte, es gebe ein Programm zur Integration von älteren Arbeitnehmern und jetzt könne Wallraff ja umsonst noch x Monate arbeiten. Und siehe da: Umsonst! Nun da griff die Bäckerei zu und Wallraff konnte seine Reporatage zu Ende bringen.

    Das ist nämlich das Ende dieser Logik: Leute kommen schon jetzt umsonst, als Praktikanten, Hospitanten und mit allerlei anderen Konstruktionen. Manche 400-EURO-Jobs sind auch so schlecht strukturiert, dass die Arbeitnehmer kaum was davon behalten: Nach Anfahrt, Kleidung und anderen Ausgaben.

    Die ARGE macht auch eher noch wie Wallraffs Pseudo-EU-Berater mit: Im Zweifel stehen die auf der Seite jedes Arbeitgebers, ob der nun wirklich jemanden beschäftigen kann oder nicht. Die Hauptsache die ARGE hat eine weißte Weste und kann irgendwelche Vermittlungsaktivitäten anführen oder darauf verweisen, was mit dem Klienten/Kunden tolles passierte.

    Da ja ein Zwang zur Annahme von jeglicher Arbeit besteht, haben vuele Arbeitslose willkürliche Jobs angenommen und sich nicht getraut, normale Gehaltsforderungen zu stellen. Oft wurden Normalverdiener sogar noch gekündigt, damit die Billigkräften anfangen konnten. Hartz schafft den nötigen Druck und Missbrauch gibt es für die Arbeitgeberseite in diesem System nicht mehr. Es ist ja eine Ideologie, keine Lösung für ein Problem. Sondern nur die Frage der Perspektive: Betrachte ich Arbeitslosigkeit als ein Phänomen, das von faulen, sich drückenden Arbeitslosen herrührt, die nicht arbeiten wollen, aber der Allgemeinheit auf der Tasche liegen oder ist Arbeitslosigkeit ein Phänomen von Wirtschaftlicher Entwicklung (Wachstum), Arbeitsmarktpolitik und Maßnahmen? Am Ende ist der Staat aus der Verantwortung und alles liegt bei den Arbeitslosen - da liegt es gut, weil es politisch nicht mehr weh tut, tun kann.

    In einer komplexen Wirtschaft gibt es aber viele Interdependenzen und die Theorie scheitert daran. Es sind fast gar keine Jobs durch Hartz-IV entstanden, sondern in nicht tarif-gebundenen Bereichen sind die Löhne extrem tief gefallen, weil ein Angebot in den Markt gedrückt wurde. Und Aufstocken führt zum Aufstocken: Alleine während 2005 bis 2008 sind in Hamburg 30.000 Aufstocker entstanden - also in einem Boom. Unter normalen, alten Gesetzen wäre dies nicht möglich gewesen.

    Aber wie hier richtig beschrieben: Die ARGEn machen noch weniger, als sie eigentlich sollen. Sie greiffen gar nicht mehr ein, selbst dann, wenn sie dies müssten.

  • A
    Andreas

    Die ARGE greifft generell sehr selten die Initiative gegen Unternehmer und Unternehmen, selbst wenn das ausdrücklich durch Gesetze verlangt wird. Bei einem Bekannten war das folgendermaßen: Er fuhr in Norddeutschland 5 Jahre als Kurier für einen einzigen Auftraggeber, 7 Tage die Woche zwischen 8 und 11 Stunden - je nach Aufkommen. Netto kam er mit dieser Knüppelei auf 1200 bis 1400 EURO, davon musste er allerdings den Unterhalt seines PKWs noch selber bestreiten. Bei der Abnutzung war er alle drei Monate in der Werkstatt.

    Als er zu allem Überdruss arbeitslos wurde, sprach er das Thema direkt an und die Frau bei der ARGE zuckte nur mit den Achseln.

    Letztlich war er absolut scheinselbständig und hat das Thema ja sogar selber angesprochen. Dann ist er zum Anwalt, auch der hatte kein Interesse, Streitwert gering, könnte vor Gericht scheitern. Wo sind Zeugen - der wollte sich da auch nicht mit befassen.

    In Hamburger Zeitungen steht viel über überhöhte Mieten, aber die ARGE hat den Betoffenen auch hier keine Hilfestellungen angeboten, sondern sich auf die juristische Position zurückgezogen, demnach genehmigt die ARGE ein Mietverhältnis, aber für alles andere sind Vermieter und Mieter zuständig. Wenn solche Mieter aber in problematischen Verhältnissen leben und die ARGE Geld konkret sparen könnte, dann wäre es ja hilfreich, wenn solche Menschen wenigstens eine Hilfestellung erhalten. Tun sie aber nicht.

    Der Hintergrund ist doch immer der Gleiche, die ARGE beschäftigt sich mit dem Führen von Akten von Langzeitarbeitslosen. Die Akten müssen stimmen, der Rest spielt eben keine oder eine minimale Rolle.

    Und deswegen macht die ARGE auch nichts, wenn jemand aufstockt und 4 oder 5 EURO die Stunde verdient, sie machen auch nichts, wenn jemand so offenkundig scheinselbständig war, das man kein Jurist sein muss, um dies zu erkennen. Wer sieben Tage die Woche für einen einzigen Auftraggeber unterwegs ist, der hat nur einen Auftraggeber. Genau für solche Fälle wurde ja das Gesetz mal gemacht.

    Ich denke mal, dass es gar kein wirkliches Interesse gibt, dass die ARGE sich mit Vermietern, Scheinselbständigen und Niedriglöhnern/Aufstockern befasst. Genauso die Gewerkschaften: Die schweigen hier auch lieber und schauen in die andere Richtung. Auf Anfrage werden die natürlich sagen, dass sie ja nur das machen können, was sie wissen und davon wissen sie eben nichts. Nur das ist ja auch nur zur Hälfte war. Inzwischen gibt es genug Informationen über ALGII und die ARGE.

  • S
    Sünnerklaas

    Prinzipiell sollte ein Lohn dann für sittenwidrig erklärt werden, wenn er eine einzelne Person (1-Personen-Bedarfsgemeinschaft) dazu zwingt, bei Vollzeiterwerbstätigkeit ergänzende Leistungen nach SGB II zu beziehen.

  • A
    avelon

    Es sei hiermit nochmals auf Aueßerungen eines sozialdemokratischen Bundeskanzlers auf dem ´World Economic Forum 2005´ hingewiesen:

     

    "Wir muessen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert (privatisiert = Leih- und Zeitarbeitsfirmen, sogenannte private gemeinnuetzige Beschaeftigungs-Gesellschaften). Wir haben eine der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt."

     

    Hier wird das Jahr 2011 erwartet und wie es in D weitergehen soll, wenn aus allen Laendern Menschen hier fuer 2 Euro die Stunde arbeiten koennen werden, die im eigenen Land weniger als einen Euro die Stunde erhalten.

  • DS
    Das Selbst

    2,04 Euro?

    Wenn die Leute dann auf Westerwelle reinfallen is kein Wunder.

    Die sollen endlich den Mindestlohn einführen. Gewerkschaften haben dann immer noch genug zu tun.

  • VR
    Volker Rockel

    Nicht zu vernachlässigen ist hierbei, dass das "Fördern und Fordern" aus der Hartz- Gestzgebung sich wie ein Turbo uf die Arbeitsangebote, und damit auf das Entlohnungsniveau ausgewirkt hat!

     

    Der Hartz IV Leistunsgempfänger ist zur Arbeitsaufnahme verpflichtet,- anderenfalls wird er sanktioniert. Die Jobcenter sind nicht verpflichtet (der artikel macht es ja deutlich) diese Arbeitsangebote auf eine Angemessenheit der Entlohnung zu prüfen!- Mithin ist hier in den letzten Jahren ein scjeir unerschöpfliches Reservoir an Arbeitskräften entstanden, aus dem sich der Arbeitsmarkt zu Billigstlöhnen bedienen kann.

     

    D.h. aber auch: Da nur rund 50 % der ArbeitnehmerInnen noch in Flächentarife eingebunden sind und nur rund 15 % der ArbeitnehmerInnen Branchenmindestlöhnen nach dem Entsendegesetz unterliegen, gibt es natürlich ausreichend kreativen Spielraum von Arbeitgeberseite, um diese Abhängigkeit der Hartz IV Leistungsempfänger aus "Fördern und Fordern" zu nutzen.

     

    Und dieses wird auch getan! Über 80 Stunden mtl. sind für einen MiniJobber kein Seltenheit mehr (2 Mini-Jobber = ein Vollzeitbeschäftigter).

     

    Im Übrigen war der Grundfreibetrag des Hinzuverdienstes bei ALG II Leistungsempfängern Anstoss dafür, zugeschnittene Arbeitsangebote für diesen Personenkreis zu machen.

     

    D.h, einen Teil der 400 Euro Jobs sind vermutlich eher 100 Euro Jobs, die hinlänglich die Möglichkeiten des SGB II auszunutzen verstehen. Dazu gehört die Höhe des Grundfreibetrags aber auch übersteigende Werbungskosten / Absetzungen und nicht zuletzt auch der Verzicht auf die Befreiung von der Versicherungspflicht.

     

    Stellt sich die Farge, warum erst jetzt überhaupt Arbeitsangebote auf die "Sittenwidrigkeit von Löhnen" hin überprüft werden, wenn man andererseits aus der Hartz IV Gesetzgebung heraus, Menschen zum Teil genau in diese Jobs gezwungen hat!?

  • KK
    klaus-peter kurz

    löhne von 3 euro oder noch weniger sind nicht sittenwidrig, sondern schlicht und ergreifend KRIMINELL! und die unternehmen, die solche löhne zahlen und deren mitarbeiter "aufstocken" müssen, sind die wahren SOZIALSCHMAROTZER. darüber sollte diskutiert werden. aber nein, das ist ja teil des systems. wie weit nach unten soll eigentlich diese abwärtsspirale in deutschland noch gehen?

  • A
    Amos

    In welchem Gangster-System leben wir hier eigentlich?

    Die Politik subventioniert diese Zuhälter, die Menschen wie Sklaven behandeln mit Steuergeldern. Ein solider Arbeitgeber indes,der anständige Löhne bezahlt,geht vor die Hunde, weil er mit diesen Schweinen nicht mehr konkurrieren kann. Diese Politik macht den Staat kaputt. Es ist offensichtlich, dass unsere Politiker den Staat kaputtmachen wollen. Also

    wählt man demnächst etwas Neues, denn so geht es nicht

    weiter.

  • W
    Wolfghar

    2 Euro ist doch auch der Mindestlohn den die SPD in etwa fordert oder?

    Knallharte Opposition die Partei der sozialen Gerechtigkeit.

    Die könne nur froh sein das es in Deutschland keine Gewerkschaften gibt für Arbeitnehmer, sowie in Frankreich oder Griechenland. Leute die so mit sich umgehen lassen haben auch nicht mehr als 2€ verdient

  • R1
    Ritter 1

    Anscheinend ist noch niemand auf die Idee gekommen, die Qualifikationshöhe der Mitarbeiter der ARGE/JOBCENTER, insbesondere die auf der höheren Entscheidungsebene, zu überprüfen.

     

    Mir scheint dort gibt es nicht nur ein Qualitäts-, sondern auch ein Empathie-Defizit größeren Ausmaßes!

     

    Und wie sich Mitarbeiter der ARGE/JOBCENTER die zukünftige Finanzierung ihrer eigenen Einkommen vorstellen, wenn ein derartig gefordertes Lohngefälle Alltag wird, ist wohl deren Geheimnis.

    Mein Eindruck: Alles Kurzdenker! Ein Nachweis über deren Qualifikationshöhe ?

  • F
    Franklin

    Wie schnell sich die Abwärtsspirale der Löhne jetzt deht. Das Prinzip der Arbeitslosenhilfe 2 mit Aufstockerregelung und fehlendem korrekten Mindeslohn zeigt deutlich seine zerstörerische Wirkung auf den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dies System kann nicht funktionieren, auch nicht mit kleinen Reformen und Nachbesserungen. Gleichzeitig erleben wir die Hyperspekulation der unregulierten Finanzmärkte gegen zur Zeit Griechenland.

     

    Dabei gibt es in beiden Fällen praktikable Lösungen, die diese Spiralen der Gewalt (denn darum handelt es sich) im Keim ersticken würden. Dies ist ein bedingungsloses Grundeinkommen deutlich über dem Existenzminimum und eine Umsatzsteuer auf Börsen-Transaktionen (Tobin-Steuer). Es ist mir unverständlich, daß die Diskussion hierüber immer noch auf kleine gesellschaftliche Gruppierungen beschränkt ist.

  • F
    Franz

    Also deutlich!! unter drei Euro??, das allein ist ja schon menschenverachtend...wie viel darf es denn sein?

    Vielleicht 1,50€ pro Stunde.

     

    Wie kann man es ausdrücken,was vom Staatswesen betrieben wird:

    Menschenhandel?

    Hehlerei an Arbeitskraft?

    Sogar Förderung der Arbeits - Sklaverei?

     

    Das alles hat System und soll Statistiken schönen und nur und ganz allein zusätzlich billige, ausgelieferte Arbeitskräfte anbieten.Und so billig wie es nur möglich ist!

     

    Schande auf dieses ganze Gebahren in diesem Land!!

  • W
    Wolfgang

    Hier die Bundesagentur zu prügeln wäre unredlich - die ist nicht befugt, den von dem "regierenden" Lobbyisten-Gesocks mit fadenscheinigen Begründungen verweigerten Mindestlohn auf Verwaltungsebene einzuführen. Im Gegenteil - Lob für die Salami-Taktik! Bin gespannt, wann deswegen Köpfe rollen werden.

  • YB
    yah bluez

    Ich halte einen Lohn von 5 euro oder weniger für sittenwiedrig. Im grunde meine ich sogar das der mindestlohn bei ca. 7.50 brutto pro stunde liegen sollte.

     

    mfg

  • A
    alex

    Früher - das heißt eigentlich ist das gar nicht so lange her - da haben die Leute gearbeitet, um irgendwie ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Heute ist ein unqualifizierter Job vielleicht gerade mal 30$/Monat wert (bei 60 Stunden-Woche, versteht sich), ein qualifizierter Job vielleicht 200$/Monat, und so ein Ingenierusjob, dafür nimmt inzwischen ein Inder auch schon 600$. Egal - leben kann man jedenfalls nicht mehr davon; und schon gar nicht in Deutschland. Und damit sich die Leute ja nicht daran gewöhnen, daheim faul rumzusitzen, schießt der Staat - und das sind natürlich wir alle - auch noch Geld zu.

    Das ist also jetzt der real exsistierende Kapitalismus: Rentabel ist nur noch das Kapital. Arbeit und Menschen sind im Grunde nichts mehr wert, nur laut sagen darf man es nicht, weil Arbeit ja die Grundlage der industriellen Gesellschaft ist.

    Und nun stell dir vor, morgen ist Arbeit, und keiner geht mehr hin...

  • K
    kosta

    die subventionierten 8,1 milliarden euro kann man dann letztendlich bei der 20% rendite der deutschen bank wieder finden! shit aber auch.

  • R
    Ravenbird

    Interessant. Wie war das damals mit KIK und 5,20 Euro/Stunde Mindestlohn bei 'Minijobs'? Und hier geht es nicht um Minijobs sondern um Vollzeitbeschäftigung!

     

    Achso hier der passende Artikel aus dem taz-Archiv:

     

    http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=sw&dig=2009%2F03%2F19%2Fa0055&cHash=a6105aceac

     

    Grüße

    Ravenbird

  • D
    Diogenes

    Deutschland praktiziert seit langem eine knallharte Lohnpolitik, was vor allem den Niedriglohnbereich angeht, zumal es in vielen anderen europäischen Ländern einen Mindestlohn gibt. Die deutschen Unternehmen profitieren natürlich davon, steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit und somit auch ihre Profite - auf dem Rücken der Lohnabhängigen. Ausserdem läuft Deutschland Gefahr, seine Nachbarn deswegen gegen sich aufzubringen. In Frankreich z.B. weiss man, dass Deutschland Dank Sozialdumping und Euro Nachbarländer als Konkurrenten an die Wand drückt.

  • E
    eMCe

    Meine Überschrift dafür: Sieg für Westerwelle.

    Westerwelle wollte mit seiner "Debatte" auf das gesetzliche Lohnabstandgebot einschlagen, allerdings im Sinne seiner Klientel. Macht man Hartz IV niedriger, können auch niedrigere Löhne gezahlt werden.

    Da ihm ja nun eine dezente Anzahl Bürger nicht so recht folgen will, macht man es halt anders um den Liberalen/Neoliberalen/Libertären, denen allesamt für jedes Problem nur eine Allzwecklösung einfällt- niedrigere Löhne, einen Gefallen zu bereiten. Man setzt die Sittenwidrigkeit runter...

  • N
    Nigredo

    Sittenwidrig im Land von Schwarzgelb ist, dass Arbeitgeber immer noch für Arbeit zahlen müssen, anstatt der Arbeitnehmer.

    Eigentlich sollte man froh sein, einen Job zu haben und dafür deshalb auch zahlen. Der Staat würde dafür die Arbeitnehmer aus den Sozialkassen bezahlen, die Unternehmen zahlen gar keine Steuern mehr, um wettbewerbsfähig zu bleiben und der Staat deckt seine laufenden Ausgaben mit den Steuern, die die Arbeitnehmer zahlen.

     

    So ungefähr muss das ja funzen, denn HW Sinn und die FDP wollen Arbeit ja gerne verbilligen, um den Lohn dann vom Staat aufstocken/bezahlen zu lassen, um wiederum diese Ausgaben dann von dem Geld zu decken, das man durch Steuern auf diese Arbeit einnimmt.

    Aber Westerwelle will ja auch denen, die am Existenzminimum leben etwas wegnehmen, damit die, die knapp darüber sind, mehr haben, als Erstere...

     

    Irgendwie klingt das für mich nach einer fehlerhaften Raubkopie des Sozialismus: Der Staat zahlt zwar die Löhne, das Geld, welches er dafür braucht, verschwindet aber dummerweise als Unternehmensgewinne in privaten Kassen.

    Wenn wir uns schon mit der Privatisierung der Gewinne und Kommunalisierung der Verluste (zum Beispiel durch die Privatisierung profitabler Unternehmen und Verstaatlichung unprofitabler) herumschlagen müssen, dann sollte es zumindest eine Absicherung der Arbeitnehmer durch Mindestlöhne geben. Die Leute zur Arbeit zu zwingen und ihnen ansonsten das Existenzminimum zu streichen (HartzIV), führt, gerade bei einer hohen Arbeitslosigkeit, grundsätzlich in sittenwidrige Löhne (Arbeitgeber sind ja auch nich dumm), weil der Arbeitgeber sich letztlich fast alles leisten kann.

    Wenn der Arbeitnehmer nicht die Chance hat, einen Job abzulehnen, zum Beispiel, weil er zu schlecht bezahlt wird, um davon zu leben, muss der Staat eben dafür sorgen, dass man für alle Löhne, in die er die Arbeitslosen zwingt, auch leben kann (zum Beispiel durch einen Mindestlohn).

  • R
    Rotkäppchen

    Der niedrige Schwellenwert zeigt, wie stark die Arbeitgeber die deutsche Politik beeinflussen. Wie weit kann dieses Land noch sinken?

  • H
    H.Klöcker

    So einen Irrsinn kann man kaum kommentieren.

     

    Unsere Regierung fördert massiv Lohndumping mit Stundenlöhnen von denen man gar nicht leben kann.

     

    Deutschland braucht deshalb dringendst einen Mindestlohn, wie unsere Nachbarländer ihn längst haben.

     

    Belgien 8,41 Euro, Niederlande 8,58 Euro, Irland 8,65 Euro, Frankreich 8,82 Euro, Luxemburg 9,73 Euro

     

    Seltsamerweise geht in Deutschland niemand dafür auf die Straße, obwohl solche Löhne so skandalös sind das eigentlich das ganze Land längst auf der Straße stehen müsste!!??

  • T
    taktloss

    3 Euro? Naja die Jobcenter wollen ja auch nicht gleich explodieren vor Arbeit.

  • P
    pfizi

    die löhne werden noch weiter sinken,ist halt kapitalismus,die ausbeutung des menschen durch den menschen,oder besser ausgedrückt angebot und nachfrage.mfg

  • S
    Sontag

    "Im Friseurhandwerk Sachsen sind Stundenlöhne zum Beispiel erst dann sittenwidrig, wenn weniger als 2,04 Euro gezahlt werden. Im Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen liegt die Schallgrenze bei 5,15 Euro, wie die Hans-Böckler-Stiftung ermittelt hat."

     

    Tja, Herr Westerwelle, da Sie ja nun in der Regierungsverantwortung stehen, tun sie mal was. Sie wollten doch, dass Leute, die arbeiten mehr haben als Leute, die nicht arbeiten, oder?

  • M
    manni

    Jetzt haben wir unseren Mindestlohn!

  • V
    vic

    Erst eingreifen, wenn die "Löhne" DEUTLICH UNTER drei Euro liegen...

    2,50 - bis 3,00 Euro sind also in Ordnung?

    Das ist kein Gehalt, das ist eine Ohrfeige.

    Dafür kann sich niemand Sprechzeit bei seinem Volksvertreter kaufen.

    Das reicht nicht einmal für ein Mindestmaß an Ernährung.

  • H
    Hans

    Und was soll die BA dann machen? Wie wollen sie gegen Lohndrücker vorgehen? Das geht aus dem Artikel nicht hervor. Will die BA dann den Aufstockern den Zuschuss streichen? Ich sehe keine Handhabe, wie die BA direkt gegen Arbeitgeber vorgehen kann, ohne dies auf dem Rücken der Arbeitnehmer zu tun.